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Gemeinderat: Welschensteinach will weitere Anlage / "Mehrwert für die ganze Bevölkerung"

Ein weiterer Spielplatz für Welschensteinach: Dieses Anliegen der Bürger und Ortschaftsräte ist nicht neu, war bisher aber wenig erfolgreich. Am Montagabend hat das Thema wieder für Diskussionen im Steinacher Gemeinderat gesorgt.

Steinach. Vordergründig ging es um einen Antrag des Welschensteinacher Ortschaftsrats, die sogenannte "Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen" zu ändern (siehe Infokasten). Diese war im Rahmen einer weiteren Diskussion im Welschensteinacher Ortschaftsrat über den Spielplatz in den Fokus gerückt.

Bekanntlich wünschen die Welschensteinacher sich schon lange einen weiteren Spielplatz im Ortsteil. Nun war der Ortschaftsrat darauf aufmerksam geworden, dass der Bau eines Spielplatzes gemäß der aus dem Jahr 2005 stammenden Satzung zu 80 Prozent auf die Anlieger umgelegt werden würde. In der Ortschaftsratssitzung im Juli hatte Björn Krugielka (FW) davon berichtet, dass er bei fünf Gemeinden in der Umgebung angefragt habe und keine diese Auflage hätte (wir berichteten). Die Welschensteinacher stellten den Antrag, die Kinderspielplätze aus der Satzung zu streichen.

Aus Sicht der Verwaltung widerspräche dies dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Daher schlug sie dem Gemeinderat vor, den Antrag abzulehnen.

Ortsvorsteher Xaver Rockenstein (FW) argumentierte, auch hinsichtlich der Spielplätze gehe es um Gleichbehandlung. Bürgermeister Bischler habe selbst festgestellt, dass es in Steinach sechs Spielplätze gebe und in Welschensteinach nur einen. "Ein Spielplatz hat einen Mehrwert für die gesamte Bevölkerung. Unser Wunsch ist nicht nur die Satzungsänderung, sondern die Frage anzugehen, wie wir einen Spielplatz bekommen können", machte er deutlich.

Bischler stellte richtig, dass er damals von falschen Zahlen ausgegangen sei. Bei der Ermittlung der Spielplätze seien in Steinach der Schulhof und das Freibad mit eingerechnet. Diese seien aber nicht jederzeit öffentlich zugänglich. Der Schulhof in Welschensteinach dagegen schon, womit das Verhältnis eher mit "vier zu zwei" anzugeben sei.

Hans-Jörg Gstädtner (CDU) betonte, dass vor nicht einmal fünf Jahren die Lärmschutzmaßnahmen in der Biberacher Straße abgerechnet worden waren. Die Satzung jetzt zu ändern, widerspreche dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Alexander Kern (CDU) sah es genau andersherum, weil die bisherigen Spielplätze zu Zeiten gebaut wurden, in denen es die Satzung noch nicht gab.

"Das Thema Kinder wird weit nach hinten geschoben. Wir wollen eine familienfreundliche Kommune sein – und setzen die Prioräten so falsch", sagte er. Seine Fraktionskollegin Hendrika Schachner fragte sich, warum es mit dem Spielplatz an sich so lange dauere. "Ich verstehe nicht, warum unsere Kinder so stiefmütterlich behandelt werden", sagte sie frustriert. Dem widersprach Bischler deutlich, Kinder würden in der Kommune nicht stiefmütterlich behandelt.

Bernd Schwendemann (FW) erinnerte daran, dass es nicht um die Grundsatzfrage "Spielplatz" gehe, sondern um die Satzungsänderung. Kern stellte schlussendlich den Antrag, den Tagesordnungspunkt zu vertagen. Dieser Antrag wurde bei Stimmengleichheit abgelehnt. Genau das passierte dann auch mit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung, die Änderung abzulehnen. Damit werden die Spielplätze aus der Erschließungssatzung gestrichen.

Hinter dem sperrigen Beriff "Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen" verbirgt sich eine Satzung, die die Erhebung von Beiträgen zur baulichen Erschießung von Bauland regelt. Bei diesen Erschließungsbeiträgen handelt es sich um einmalige kommunale Abgaben für bestimmte Maßnahmen. Sie werden einmalig bei den Grundstückseigentümern erhoben, die einen Vorteil von der Maßnahme haben. Es wird zwischen Pflicht- und Kann-Abgaben unterschieden: Beispielsweise wurden in Steinach als Pflicht-Abgabe die Anbaustraßen der Biberacher Straße berechnet, als Kann-Abgabe der Lärmschutz. Pflicht-Abgaben müssen erhoben werden, während Kann-Abgaben jeweils durch die Gemeinde festgelegt werden. In letztere Kategorie fallen auch Kinderspielplätze.