Im Fall des Überfalls einer Apotheke in Kappel-Grafenhausen wurde am Mittwoch in Freiburg ein Urteil gesprochen. Foto: Gieger

Für den Überfall auf eine Apotheke in Kappel-Grafenhausen hat ein 38-Jähriger eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten erhalten. Da er auch wegen weiterer Vergehen vor Gericht stand, bekam er eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren.

Kappel-Grafenhausen/Freiburg - "Ich weiß nicht, was nicht stimmt", sagte der Angeklagte am Mittwoch in seinen letzten Worten nach den Plädoyers. Er wolle in der Sozialtherapie in Offenburg an sich arbeiten, um sich nach der Haft in die Gesellschaft eingliedern zu können. "Dafür ist die Sozialtherapie zwingend erforderlich", so der 38-Jährige, der schon mehrfach straffällig wurde und immer wieder mit Drogen Probleme hatte. Der Verhandlung am Mittwoch folgte er ohne große Regung, er wirkte gefasst und zeigte keine großen Emotionen.

Am 15. Oktober 2021 hatte er eine Apotheke in Kappel-Grafenhausen mit einer Druckluftpistole überfallen und dabei 450 Euro erbeutet. Es folgte eine spektakuläre Verfolgungsjagd mit der Polizei über die Autobahn. Mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis 225 Stundenkilometern fuhr der heute 38-Jährige mehrfach auf dem Standstreifen in Richtung Norden. Erst bei Efringen-Kirchen endete die Flucht, als er mit seinem VW Passat in die Leitplanke krachte und festgenommen wurde.

Trennung von der Freundin drei Tage vor dem Überfall

Drei Tage vorher ging die Beziehung des 38-Jährige, der an ADHS leidet, mit seiner damaligen Freundin zu Bruch. Die Trennung habe ihn aus der Bahn geworfen. In der Apotheke hatte er dann zunächst Ibuprofen bestellt. Als die Mitarbeiterin damit zurück kam, bedrohte er sie mit einer Druckluftpistole, anschließend floh er.

Schon am ersten Verhandlungstag in der Vorwoche hatte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis abgelegt und sich bei der Angestellten der Apotheke entschuldigt. "Die Entschuldigung ist glaubhaft gewesen", sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Kronthaler in der Urteilsbegründung am Mittwoch. "Die Reue ist wirklich ernsthaft", sagte auch die Verteidigerin Christina Gröbmayr in ihrem Plädoyer.

Der Vorsitzende Richter und die Kammer hatten über insgesamt sieben Anklagepunkte zu urteilen, neben dem Apothekenüberfall als Haupttat und der Flucht mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 225 Stundenkilometern war der 38-Jährige auch wegen diversen Tankbetrügereien mit gestohlenem Nummernschild angeklagt. Der Überfall selbst sei als schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit unerlaubter Führung einer Schusswaffe zu werten, sagte Kronthaler. Dass die CO-Kartusche der Druckluftwaffe zum Tatzeitpunkt leer war, spiele dabei keine große Rolle. "Sie sieht täuschend echt aus", so Kronthaler.

Unter anderem wegen der leeren Kartusche hatte die Verteidigerin gebeten, zu prüfen, ob der Anklagepunkt des Überfalls nicht ein minderschwerer Fall sei. Außerdem sei die Angestellte nicht so schwer traumatisiert gewesen – am ersten Verhandlungstag hatte sie ausgesagt –, zudem habe ihr Mandant nicht mehr Drohkulisse aufgebaut als nötig.

Überfall wird nicht als minderschwerer Fall gewertet

Dieser Argumentation folgte die Kammer jedoch nicht, man könne kein "deutliches Abweichen nach unten" im Vergleich zu anderen ähnlichen Fällen erkennen, so der Richter. Für den Anklagepunkt des Überfalls in Kappel-Grafenhausen bekam der Angeklagte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Insgesamt folgte die Kammer bei der Höhe der Einzelstrafen weitestgehend dem Plädoyer des Staatsanwalts, der jedoch eine Gesamtstrafe von sechs Jahren gefordert hatte. Mit ihrem Urteil, in das auch eine achtmonatige Haftstrafe des Freiburger Amtsgerichts einbezogen ist, blieb die Kammer unter dieser Forderung.

Einzelstrafen

In insgesamt sieben Punkten wurde am Mittwoch ein Urteil gesprochen. Für den Überfall auf die Apotheke bekam der 38-Jährige eine Einzelstrafe von drei Jahren und neun Monaten, für die Flucht ohne Führerschein ein Jahr. Für den Diebstahl eines Nummernschilds erhielt der 38-Jährige eine Haftstrafe von drei Monaten, für die vier weiteren Anklagepunkte – Tankbetrüge – jeweils acht Monate. Das Urteil des Freiburger Landgerichts ist jedoch noch nicht rechtskräftig.