Im Offenburger Freizeitbad ist es am Sonntagabend zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen einer Gruppe junger Männer und Sicherheitspersonal gekommen. Foto: Stadt Offenburg

Fünf junge Männer haben am Sonntag im Offenburger Freizeitbad für Unruhe gesorgt. Sie lieferten sich laut Polizei mit Sicherheitskräften eine „Rangelei“.

Die fünf jungen in Frankreich wohnenden Männer konnten laut Polizei nur mit starken Kräften in Schach gehalten werden. Den 17- und 18-Jährigen war „aufgrund ihres respektlosen Verhaltens“ von Angestellten des Sicherheitsdienstes ein Hausverbot ausgesprochen worden – was die Gruppe mutmaßlich nicht akzeptierte.

Stattdessen lieferten sich die Störenfriede mit dem Sicherheitspersonal gegen 19. 45 Uhr eine Rangelei. Dabei sollen von den jungen Männern auch massive Bedrohungen in fremder Sprache geäußert worden sein, teilt die Polizei weiter mit.

Mithilfe hinzugezogener Beamten des Polizeireviers Offenburg konnten die Störer zum nahe gelegenen Polizeirevier gebracht und dort die Personalien erhoben sowie die polizeilichen Maßnahmen getroffen werden.

Nicht der erste Vorfall im Freizeitbad in diesem Jahr

Gegen die fünf Jugendlichen und Heranwachsenden wurden nun unter anderem Ermittlungen wegen Bedrohung eingeleitet.

Dabei handelte es sich im Offenburger Stegermatt-Bad nicht um den ersten Vorfall dieser Art. Seit den bekannten Vorfällen im Juni wurde das Personal und der Sicherheitsdienst aufgestockt sowie ein genaues Sicherheitskonzept mit der Polizei erarbeitet. „Wir stehen in sehr enger Abstimmung mit der örtlichen Polizei“, stellte Bad-Chef Tim-Niklas Hockenjos bereits in einer Mitteilung Anfang August klar.

Die Haus- und Badeordnung, die für jeden Badegast zählt, ist am Eingang in Deutsch und Französisch ausgehängt und ebenfalls auf der Homepage des Bads einsehbar. „Wir sind mit unserem Team und dem Sicherheitsdienst bemüht, für die Einhaltung der Badeordnung zu sorgen“, erklärt der Badchef.

Je nach der Schwere des Vergehens werde ein Tagesverbot ausgesprochen, wenn die Badenden unerlaubt ins Becken springen oder nicht den Anweisungen des Personals Folge leisten. Bei Erfüllung von Straftatbeständen wie Beleidigung, Körperverletzung oder Hausfriedensbruch oder wenn bereits mehrere Verbote ausgesprochen wurden, drohe entweder ein Saisonverbot oder ein komplettes Hausverbot, informiert Hockenjos. „Wir stellen dann Strafanzeige bei der Polizei, die wiederum die ermittelten Personalien an uns weitergibt“, erklärte Hockenjos.