Hier hat sich das Verbrechen zugetragen: die Obdachlosenunterkunft in der Offenburger Kesselstraße. Foto: Dürr/Einsatz-Report 24

Die Staatsanwaltschaft Offenburg hat gegen eine 44-jährige Frau aus Offenburg wegen des Vorwurfs des zweifachen Totschlags am Landgericht Anklage erhoben.

Offenburg - Der Frau wird zur Last gelegt, Ende Juli 2022 in einer Unterkunft in der Kesselstraße in Offenburg ihre mit ihr dort zusammenwohnende 49-jährige Schwester sowie ihre eigene 19 Jahre alte Tochter getötet zu haben.

Streit um Ex-Partner könnte Auslöser der Bluttat sein

Dabei soll es bereits am Abend zuvor zu einer verbalen Streitigkeit zwischen den Beteiligten gekommen sein, deren Auslöser wohl der Umstand war, dass die Angeklagte ihrer Tochter und ihrer Schwester unterstellte, ein sexuelles Interesse an ihrem ehemaligen Lebensgefährten zu haben, teilt die Staatsanwaltschaft mit.

"In den Morgenstunden soll sich dann eine körperliche Auseinandersetzung entwickelt haben, in deren Verlauf die Angeschuldigte ihre Schwester und ihre Tochter unter Verwendung verschiedener Küchenutensilien mit massiver Gewalteinwirkung getötet haben soll", heißt es in der Mitteilung weiter. Anschließend setzte die 44-Jährige selbst bei der Polizei in Offenburg einen Notruf ab und wurde in der Folge festgenommen.

Gericht könnte zum Schluss kommen, dass es Mord war

Derzeit wird von Seiten der Staatsanwaltschaft davon ausgegangen, dass die Tat als Totschlag in zwei tateinheitlichen Fällen einzuordnen sei. "Im Rahmen der Hauptverhandlung wird das Gericht jedoch auch zu prüfen haben, ob das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe erfüllt sein könnte. Dies wäre dann anzunehmen, wenn die Angeschuldigte die Tat allein aufgrund einer übersteigerten, unbegründeten Eifersucht begangen hätte", so die Staatsanwaltschaft.

Angeklagte droht langjährige Haftstrafe, eventuell lebenslänglich

Im Falle einer Verurteilung wegen Totschlags droht der Frau eine Freiheitsstrafe zwischen fünf und 15 Jahren. Bei Annahme eines besonders schweren Falles kann das Gericht auch eine lebenslange Freiheitsstrafe anordnen. Sollte es zu einer Verurteilung wegen Mordes kommen, so sieht das Gesetz hierfür die lebenslange Freiheitsstrafe vor. Die 44-Jährige befindet sich seit ihrer Festnahme in Untersuchungshaft.

Das Gericht hat noch nicht über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden, mögliche Hauptverhandlungstermine vor dem Landgericht Offenburg stehen somit noch nicht fest.