Seinen Markt in der Offenburger Straße in Lahr will Lidl von rund 800 auf 1750 Quadratmeter Verkaufsfläche vergrößern, ist damit nun aber letztinstanzlich gescheitert. Foto: Lehmann

Der Lebensmitteldiscounter darf seine Verkaufsfläche in der Offenburger Straße nicht vergrößern. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim jetzt bestätigt.

Schon seit längerer Zeit streiten die Stadt und der Lidl-Konzern, wie präsent der Lebensmitteldiscounter in Lahr sein und wie viel Verkaufsfläche er haben darf. Vereinfacht gesagt will Lidl viel Verkaufsfläche, die Stadt dagegen will eine marktbeherrschende Präsenz dagegen verhindern.

In der Offenburger Straße war es das Ziel von Lidl, einen neuen Markt mit einer Verkaufsfläche von 1750 Quadratmetern zu bauen. Das wäre mehr als eine Verdoppelung: Die bisherige Lidl-Filiale hat eine genehmigte Verkaufsfläche von rund 800 Quadratmetern. Auch der Lidl-Markt in der Geroldsecker Vorstadt ist ein Zankapfel. Schon 2016 hatte Lidl einen Vorstoß unternommen, den Markt erweitern. Damals sollten 198 Quadratmeter Lagerfläche in Verkaufsfläche umgewandelt werden, sodass der Markt eine Verkaufsfläche von mehr als 1000 Quadratmetern gehabt. Die Stadt hat dem einen Riegel vorgeschoben.

Es gibt aber noch einen dritten Streitfall: Lidl hatte Anfang 2021 das frühere Obi-Grundstück im Mietersheimer Fachmarktzentrum gekauft, um dort eine dritte Filiale zu eröffnen – dieser Standort war eigentlich für den Discounter Thomas Philipps vorgesehen. Der Gemeinderat hat einen dritten Lidl-Markt in Lahr allerdings verhindert. Zu diesem Ansinnen – einem neuen Lidl-Markt im Fachmarktzentrum – gibt es aber keine gerichtliche Auseinandersetzung.

Zum Standort Offenburger Straße hatte zuvor bereits das Verwaltungsgericht in einer ausführlichen Begründung bestätigt, dass der Bebauungsplan, den die Stadt aufgestellt hat, um die von Lidl gewünschte Erweiterung auszuschließen, wirksam ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat sich deshalb nun mit dieser Frage nicht mehr auseinandergesetzt: Selbst wenn der Bebauungsplan unwirksam wäre, würde sich das Vorhaben nicht einfügen, so das Resümee. An dieser Stelle wird es also keinen erweiterten Einzelhandel geben, solange die Stadt den Bebauungsplan nicht eigens dafür ändert, heißt es in einer Pressemitteilung aus dem Rathaus.

Dazu wäre die Stadt grundsätzlich sogar bereit, ist der Mitteilung der Verwaltung zu entnehmen. Voraussetzung dafür sei ein städtebauliches Gesamtkonzept mit einer zeitgemäßen, flächensparenden Bauweise, begrünten Freiflächen und neuer Wohnbebauung. Außerdem müsste sich eine Erweiterung in das Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept der Stadt einfügen, heißt es aus dem Rathaus.

Zum Standort Geroldsecker Vorstadt hat die Stadt ebenfalls schon den Prozess vor dem Verwaltungsgericht gewonnen. Auch hier wurde ihr Bebauungsplan in einer ausführlichen Begründung bestätigt. Die Sache ist nun beim Verwaltungsgerichtshof anhängig. Dieser wird sich nach aktueller Auskunft jedoch in den nächsten Monaten noch nicht damit beschäftigen. Hier geht es zwar nur um eine Erweiterung um 180 Quadratmeter Verkaufsfläche, „dies aber an einem städtebaulich und für das Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept besonders sensiblen Standort“, so die Verwaltung.

Am Standort Fachmarktzentrum verbietet der Bebauungsplan wegen anderweitiger Versorgung jeglichen Lebensmitteleinzelhandel. Eine Änderung kommt aus Sicht der Stadt nur in Betracht, wenn an anderer Stelle auf Lebensmitteleinzelhandel verzichtet wird, heißt es aus dem Rathaus. Neue Planungen seitens Lidl seien nicht bekannt, so die Stadtverwaltung. Ein Baugesuch liege nicht vor.

OB Ibert nennt Position der Stadt

„Die Stadt Lahr ist sehr einzelhandelsfreundlich und auch für Erweiterungen im Lebensmittelbereich aufgeschlossen. Sie legt aber großen Wert auf ein planmäßiges Vorgehen nach den Regeln modernen Städtebaus und im Rahmen des Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepts“, sagt OB Markus Ibert. „Wir sind offen für neue Vorschläge von Lidl, die sich positiv in unsere Stadtplanung einfügen. Dazu gehört explizit auch ein Nutzungskonzept für das seit über 20 Jahren leerstehende Denkmal neben dem Lidl-Markt in der Geroldsecker Vorstadt.“

Das Lahrer Einzelhandelskonzept

Bei den Auseinandersetzungen mit dem Lidl-Konzern spielt das 2017 beschlossene Einzelhandelskonzept der Stadt Lahr eine wichtige Rolle. Es sieht eine Stärkung der Innenstadt vor und will gleichzeitig eine Nahversorgung in möglichst flächendeckender Form sicherstellen. Das bedeutet, dass es nicht im Interesse der Stadt ist, wenn die Menschen zum Einkaufen nur noch zu Märkten auf der grünen Wiese fahren. Ein Lidl-Markt im Fachmarktzentrum würde dieses Ansinnen aus Sicht der Verwaltung konterkarieren und stößt deshalb auf Ablehnung im Rathaus. Im Fachmarktzentrum schließt der Bebauungsplan – gemäß den Vorgaben des Einzelhandelskonzepts – sogar jeglichen weiteren Lebensmitteleinzelhandel aus.