Vielerorts in der Stadt wurde Wahlwerbung der Rechtsextremen beschmiert. Foto: Bender

Wahlplakate: Staatsanwalt: Inhalte von Meinungsfreiheit gedeckt / Viel Vandalismus

Lahr - Die Wahlwerbung der NPD ist rechtlich nicht zu beanstanden. Das hat eine Prüfung durch die Staatsanwaltschaft ergeben, wie diese auf LZ-Nachfrage mitteilt. Derweil wurden an vielen Stellen in Lahr Plakate der Partei Opfer von Vandalen.

Muss die NPD ihre Plakate in Lahr abhängen? Diese Frage stellte die LZ in ihrer Ausgabe vom 26. August. Lahrer Bürgern waren die rechtsextremen Botschaften, die die Nationaldemokratische Partei Deutschlands auf ihrer Wahlwerbung in der Stadt verbreitet, übel aufgestoßen. Besonders die Tatsache, dass sie vornehmlich rund um "einschlägige" Orte angebracht sind, etwa bei der Flüchtlingsunterkunft in der Geroldsecker Vorstadt oder beim Clubhaus des türkischen Sportvereins TGB an der Dammenmühle. Die Stadtverwaltung wandte sich daraufhin an die Polizei und bat um Prüfung, ob die Inhalte (etwa: "Wir schieben ab!" oder "Wir räumen auf!") justiziabel seien.

Die Antwort kommt nun aus Offenburg: Nein, sind sie nicht, die NPD-Plakate dürfen hängenbleiben. Die Staatsanwaltschaft sieht keine Rechtsverletzung, wie Behördensprecher Kai Stoffregen gegenüber der LZ erklärt: "Der zuständige Sachbearbeiter hat nach einer rechtlichen Vorprüfung den Anfangsverdacht einer Straftat durch die Plakate unter Verweis auf die Meinungsfreiheit im Rahmen der politischen Auseinandersetzung verneint."

Kein Anlass, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten

Der Hinweis aus dem Rathaus hatte laut Stoffregen "formlosen" Charakter. Auf Betreiben eines Lahrer Rechtsanwalts musste die Ermittlungsbehörde indes offiziell aktiv werden. Ihm war der Slogan "Asyllobby = Terrorhelfer" – Stoppt sie!" negativ aufgefallen. Anfang September stellte der Jurist Strafanzeige, wie er damals der LZ mitteilte.

Anlass, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, sieht die Staatsanwaltschaft aber auch in diesem Fall nicht. Hauptgrund, so Stoffregen: Die Bezeichnung "Asyllobby" sei zu vage. Weil die Personengruppe nicht näher bestimmbar sei, käme weder der Straftatbestand der Beleidigung noch der Volksverhetzung in Betracht. Auch der Inhalt dieses Plakats sei von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Anderswo waren Plakate der NPD, gegen die bis 2017 ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht lief, in der Vergangenheit verboten worden. So stufte etwa das sächsische Oberverwaltungsgericht im Vorfeld der Europawahlen 2019 die Aufschrift "Stoppt die Invasion: Migration tötet!" als volksverhetzend ein.

In Lahr scheint es unterdessen Bürger zu geben, die den Anblick der NPD-Wahlwerbung nicht mehr ausgehalten – und zur Selbstjustiz gegriffen haben: An vielen Orten in der Stadt fällt auf, dass Plakate der Partei, die im hiesigen Wahlkreis Emmendingen-Lahr nur per Zweitstimme wählbar ist, beschmiert und so zum Teil unleserlich gemacht wurden. An der Kreisstraße zwischen Lahr und Sulz haben Unbekannte sogar eine staatliche Zahl an Schildern von den Laternenmasten geholt, zerlegt und im Gelände verteilt. Wohlgemerkt: Plakat-Vandalismus ist strafbar – auch bei provokanten oder gar radikalen Aussagen.

Bald sind alle Plakate weg

Die Plakatflut in und um Lahr hat bald ein Ende, egal von welcher Partei. Laut Stadt-Sprecher Nicols Scherger ist das Aufstellen beziehungsweise Aufhängen bis zum Wahltag am 26. September befristet. "Der Abbau muss dann innerhalb von zwei Werktagen erfolgen. Am 29. September müssen die Plakate demnach entfernt sein", erklärt Scherger.