Urnengräber wie hier auf dem Friedhof in Schuttertal, werden in der Gemeinde künftig teurer sein. Foto: Baublies

Der Gemeinderat Schuttertal hat eine Satzungsänderung und damit eine Erhöhung der Gebühren auf den drei Friedhöfen beschlossen.

Der Gemeinderat hat auf der Sitzung am Dienstag in der Pfarrscheune im Ortsteil Schuttertal die Gebühren für Bestattungen auf den drei Friedhöfe moderat erhöht. Mit der neuen Satzung, die ab dem 1. November gilt, fallen im Gegenzug bestimmte Gebühren weg oder sind teils deutlich gesenkt worden. Neben der Gebührenkalkulation ist auch die gesamte Satzung der Friedhöfe angepasst worden. So gibt es zum Beispiel für Urnengräber jetzt kürzere Ruhezeiten. Die neuen Gebühren gelten ab dem 1. November und sind bis 2027 so kalkuliert.

Linda Schätzle, die im Rathaus für die Verwaltung der Friedhöfe zuständig ist, präsentierte die Änderungen der zwei Tagesordnungspunkte, denen der Gemeinderat einhellig zugestimmt hat. „Aufgrund des neu angelegten, gärtnergepflegten Urnengräberfeldes im Ortsteil Schuttertal war die Kalkulation der Friedhofsgebühren notwendig.“ Die letzte Kalkulation stammt aus dem Jahr 2016. Für die Neuberechnung hat die Verwaltung die Jahre 2018 bis 2022 zugrunde gelegt. Bisher haben die Friedhofsgebühren in Schuttertal einen Deckungsgrad von 50 Prozent gehabt. Das ergab pro Jahr ein Minus von knapp 42 000 Euro.

65 Prozent Kostendeckung

Mit den neuen Gebühren strebt die Gemeinde einen Deckungsgrad von 65 Prozent an. Eine 100-prozentige Kostendeckung sei nicht das Ziel, erklärten Bürgermeister Matthias Litterst und Kämmerin Lisa Kopf. Bestattungen für Menschen im Alter von zehn Jahren und mehr sollen laut Vorlage künftig 840 Euro statt zuvor 720 Euro kosten. Für eine Urnenbestattung werden 240 Euro (zuvor 185 Euro) fällig. Dagegen werden die Gebühren für verstorbene Kinder unter zehn Jahren deutlich gesenkt (100 statt 500 Euro). Tot- oder Fehlgeburten können ohne Gebühren bestattet werden. Es gibt zudem neu kalkulierte Gebühren, wenn Angehörige Urnengräber von Gärtnern pflegen lassen möchten (680 Euro).

Das neue Urnengräberfeld des Friedhofs im Ortsteil Schuttertal berührt auch die Satzung der drei Friedhöfe: „Die bestehende Friedhofssatzung aus dem Jahr 2009 entspricht in einigen Bereichen nicht den heutigen Anforderungen und Zielsetzungen auf den Gemeindefriedhöfen“, erklärte Schätzle. Da eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2014 einen Sarg nicht mehr verbindlich vorschreibt, wird das in der Schuttertäler Satzung angepasst. Die meisten Kommunen differenzieren zwischen Urnen- und Erdgräbern. Also sind die Ruhezeiten für die Urnengräber mit der geänderten Satzung auf 20 Jahre reduziert worden. Die Ruhezeit bei Erdgräbern bleibt wie bisher bei 25 Jahren. Es gebe „mehr und mehr Wünsche nach kürzeren Ruhezeiten“, heißt es in der Vorlage.

In der neuen Satzung wird das Wort „Leiche“ durch „Verstorbenen“ ersetzt. Detaillierte Vorschriften werden nicht mehr auf dem gesamten Friedhof angewendet, sondern gelten, so es sie gibt, für bestimmte Grabfelder. Auf dem Friedhof muss allerdings die „Würde des Ortes“ weiter respektiert werden.

Grabmale und Grabfassungen dürfen zudem nur von fachkundigen Personen (Bildhauer oder Steinmetz) errichtet werden. Sollten Angehörige einen Grabstein aufstellen wollen, so müssen sie laut der Vorlage „ihre Fachkunde zur Einhaltung der Vorschriften über die Standsicherheit nachweisen“.