Das Urteil gegen den "Waldläufer" Yves R. ist rechtskräftig. Foto: Ditfurth

Das Urteil gegen den Waldläufer Yves R. ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision als unbegründet verworfen.

Offenburg - Wie das Landgericht Offenburg am Dienstagmorgen bekannt gab, ist das Urteil gegen den Waldläufer Yves R. rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat nun durch Beschluss vom 6. Oktober die Revision des Angeklagten gegen das Urteil als unbegründet verworfen.

Bundesgerichtshof bestätigt Einschätzung zur Geiselnahme

Insbesondere hinsichtlich der Rechtsfrage, ob Yves R. durch die Tat vom 12.07.2020 eine Geiselnahme begangen hat, bestätigte der Bundesgerichtshof die Auffassung der Zweiten Großen Strafkammer unter Vorsitz von Wolfgang Kronthaler.

Yves R. hatte unter Vorhalt einer täuschend echt aussehenden Schreckschusswaffe im Sommer 2020 zwei Polizeibeamten entwaffnet und deren Dienstwaffen dazu verwendet zwei weiteren Polizeibeamten die Waffen abzunehmen. Die anschließende Flucht führte zu großem Medieninteresse auch über die Bundesrepublik hinaus.