Die Population der Enten am Baggersee in Schuttern ist so groß geworden, dass sie ab 2023 bejagt werden sollen. Foto: Bohnert-Seidel

Die Population der Enten am Schutterner See soll eingedämmt werden. Geplant ist es, die Bejagung der Tiere ab 2023 in das Jagdkataster mit aufzunehmen. Außerdem wollen Jagdgenossenschaft, Gemeinderat und Verwaltung enger zusammenarbeiten.

Friesenheim - Die Jagdgenossenschaft tagt am 12. Dezember. Es gilt einen neuen Vorstand zu wählen und formelle Beschlüsse zu fassen. Unter anderem werden die Pachten wieder neu vergeben. Zudem soll die Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf die Gemeinde übertragen werden, die als Grundstückseigentümerin auch eine Vertretung in die Versammlung entsendet. Außerdem stehen in einigen Punkten eine Änderungen in der Satzung der Jagdgenossenschaft an.

In die Bejagung soll künftig auch der Baggersee in Schuttern mit der Uferzone in das Jagdkataster aufgenommen. Damit würden die Enten auf dem See bejagbar sein. "Es geht gezielt um das Entenproblem", erklärte Bürgermeister Erik Weide. Zählen ließen sich die Enten am See schon lange nicht mehr. Ihre Population schreite voran. Über die Bejagung ließe sich die Population der Enten eindämmen. Im vergangenen Sommer haben die Badegäste Bekanntschaft mit einem Bakterium namens Zerkarie machen müssen, das auf die Enten am Gewässer zurückzuführen sei. Neu in der Bejagbarkeit ist auch der Bereich an der Leutkirche. Dabei gehe es auch um Schäden, die beispielsweise an der Leutkirche durch Wildtiere verursacht werden könnten.

Alle sechs Jahre steht die Durchführung der Jagdverpachtung auf der Tagesordnung. Dabei läuft ein Jagdjahr vom 1. April bis zum 31. März des Folgejahres. Bestehende Verträge laufen noch bis zum 31. März 2023.

Reviere werden bei Versammlung neu- oder wiederverpachtet

Damit lückenlos weiterverpachtet werden kann, müssen formelle Beschlüsse auf den Weg gebracht werden, erklärte Bürgermeister Weide in der Gemeinderatssitzung. Einstimmig hat das Friesenheimer Gremium der Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf die Gemeinde auf den Weg gebracht und wird von Bürgermeister Weide in der Versammlung vertreten sein.

Im Rahmen der anstehenden Versammlung der Jagdgenossenschaft wird es auch zur Neuverpachtung oder Wiederverpachtung von Jagdbezirken einzelner Reviere an die bisherigen Jagdpächter kommen. Außerdem müssen dem Landratsamt drei Wochen vor dem Jagdjahr die Verträge mit den Jagdpächtern zur Fortführung des Jagdkatasters vorliegen. Das Prozedere und die Kerndaten hat Julia Berger von der Wirtschaftsförderung vorgestellt. Durch die Gesetzesänderung ist es nun möglich, dass die Verpachtung der gemeinschaftlichen Jagdbezirke nicht mehr durch die Jagdgenossenschaftsversammlung abgehalten werden muss, sondern durch den Gemeinderat erfolgen kann. Beim Ausscheiden eines Jagdpächters innerhalb eines Vertragsjahrs war bisher eine zweite Versammlung der Jagdgenossenschaft notwendig. Ein freiwilliges Gremium, das sich Jagdbeirat nennt, wünscht sich künftig bei Neuverpachtungen ein Anhörungsrecht vor der Beschlussfassung der Jagdpachten im Gemeinderat.

Friesenheim unterscheidet in der Verpachtung zwischen Eigenjagdbezirken mit einem Jagdbereich von mindestens 75 Hektar zusammenhängender Fläche und einem so genannten gemeinschaftlichen Jagdbezirk. Dies umfasst den Jagdbezirk von einer Fläche von mindestens 150 Hektar. Die Verpachtung der Eigenjagdbezirke fällt in die alleinige Zuständigkeit der Ortschaftsräte. Für die Pachtverträge der gemeinschaftlichen Jagdbezirke ist die Genossenschaft zuständig. Eine neue Gesetzesänderung ist eingetreten, die eine Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft Friesenheim auf den Gemeinderat vorsieht.

Sitzung

Die Jagdgenossenschaft Friesenheim trifft sich am Montag, 12. Dezember, ab 19 Uhr in der Sternenberghalle. Die neuen Beschlüsse zur Jagdgenossenschaft Friesenheim müssen im Januar oder Februar 2023 gefasst werden. Die Jagdgenossenschaftssatzung muss spätestens am 12. Dezember 2022 gefasst werden