Ordentlich gekracht hat es, wie auf dem Symbolbild, bei dem Unfall in Sasbachwalden. Der Verursacher muss 400 Euro zahlen und für drei Monate seinen Führerschein abgeben. Foto: Wodicka

Vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs. 59-Jähriger muss 400 Euro Strafe zahlen.

Offenburg - Ein 59-Jähriger, der gegen einen Bußgeldbescheid in Höhe von 30 Euro Einspruch eingelegt hatte, ist wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe in Höhe von 400 Euro verurteilt worden. Außerdem erhielt er ein dreimonatiges Fahrverbot.

Auch die Kosten des Verfahrens, das drei Verhandlungstermine, einen Vor-Ort-Termin und ein Gutachten beanspruchte, muss der Sportlehrer tragen. Weder er noch sein Verteidiger erschienen zur gestrigen Urteilsverkündung. »Warum er in das aussichtslose Rennen ging und nicht vom Verteidiger gebremst wurde, verstehe ich nicht«, sagte Richter Wolfgang Knopf.

Wie bereits berichtet sind im August 2012 ein Geländewagen und ein Mercedes an einem Berg in Sasbachwalden kollidiert. Der Mercedesfahrer stoppte, da ein Auto vor ihm rechts in einen Hof abbog. Hinter dem Mercedes tauchte der 59-Jährige im Geländewagen auf. Nach dem Abbiegevorgang hupte der Sportlehrer, überholte, setzte sich vor den Mercedes und bremste abrupt, sodass der Mercedes in den Geländewagen krachte. Der Schaden am Mercedes beträgt rund 3400 Euro. »Was den Mann so auf die Palme gebracht hat, hat er uns nicht gesagt«, berichtete Knopf.

Der Angeklagte, der seinen Verteidiger auf Freispruch plädieren ließ, hatte bei Prozessbeginn die Schuld an dem Zusammenprall dem Mercedes-Fahrer gegeben. Der sei in dem Moment losgefahren, als er den Überholvorgang beendet hatte. Das Gutachten widersprach dieser Theorie. Außerdem hatte eine Zeugin von ihrem Balkon aus die Vollbremsung nach dem Überholen gesehen. Da der Angeklagte dies in Abrede gestellt hatte, wurde der Unfallort in Augenschein genommen. »Das kommt in Prozessen sehr selten vor«, so Knopf.

Das Verfahren insgesamt sei sehr ungewöhnlich, erklärte der Richter. Da der Unfall als Ordnungswidrigkeit betrachtet wurde, sei er mit einem Bußgeldbescheid über 30 Euro geahndet worden. Aufgrund des Einspruchs hatte sich Knopf, der für Ordnungswidrigkeiten und Strafsachen zuständig ist, die Akte genauer angesehen – und in dem Bremsverhalten zunächst eine strafbare Nötigung entdeckt.

Bis das Bußgeldverfahren in ein Strafverfahren umgewandelt war, hätte der 59-Jährige seinen Einspruch aber noch zurücknehmen können, erklärte Knopf. Mit der Verurteilung wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung wäre normalerweise der Führerscheinentzug einhergegangen. Davon sah der Richter aufgrund des fast ein Jahr zurückliegenden Vorfalls aber ab und beließ es bei einem dreimonatigen Fahrverbot.