Der Angeklagte soll sein Opfer mit unzähligen SMS bombardiert haben. Foto: Symbolfoto: Knoth

Prozess gegen mutmaßlichen Stalker wird am 6. März fortgesetzt. Angeklagter bestreitet Vorwurf.

Offenburg - Wann ist Stalking, das Nachstellen einer Person, strafbar? Die Problematik des Strafparagrafen "Nachstellung" zeigt ein Vorfall, der am Amtsgericht verhandelt wird.
Ein 25-Jähriger legte gegen einen Strafbefehl wegen Nachstellung über eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro Einspruch ein. Angezeigt hatte ihn eine 26 Jahre alte Bedienung eines Offenburger Lokals, in dem sich die beiden kennengelernt hatten.

Da er nach ihrer Telefonnummer gefragt hatte, habe sie diese aufgeschrieben. Allerdings mit einem Zahlendreher, so die Bedienung. Telefonisch erreicht hat der 25-Jährige sie dennoch. Nach kurzem Kontakt sei sie jedoch auf Distanz gegangen.

Danach, über Monate hinweg, bis sie schließlich ihre Handynummer änderte, sei sie mit unzähligen SMS bombardiert worden. In einer Nacht habe sie fünf bis sechs anonyme Anrufe erhalten. Der Ton der Nachrichten sei beleidigender und bedrohlicher geworden. Sie solle aufpassen, wenn sie alleine aus dem Lokal komme. Wenn er sie nicht haben könne, dann keiner, soll der Angeklagte geschrieben haben.

Zwei Mal habe ihr der Mann vor ihrer Wohnung aufgelauert, sagte die 26-Jährige. Als sie nach Hause gekommen sei, stand er laut Aussage der Frau hinter ihr und packte sie am Arm. Sie riss sich los und rief ihren Bruder an, der in derselben Straße wohnt. Der sah nur einen Mann über eine Mauer flüchten.

Der angebliche Stalker will in der Zeit von März bis Juni lediglich ein halbes Dutzend Mal angerufen haben. Der Mechaniker belegte dies mit den Verbindungsnachweisen seines Handys. Er könnte ja auch ein anderes Handy benutzt haben, erklärte das mutmaßliche Opfer.

"Ich glaube, Sie haben Vollgas gegeben"

In der Zeit, in der er ihr aufgelauert haben soll, will der Mann seinen Geburtstag gefeiert und geangelt haben. Jedes Mal in Gesellschaft seines Vaters. Die Eltern des Angeklagten wollte Knopf erst nach der Aussage zweier Zeugen hören. Diese blieben jedoch der Verhandlung fern. Die Zeugen und die Eltern werden nun am Fortsetzungstermin gehört.

Beweise der Nachstellung, für die das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vorsieht, hat die 26 Jahre alte Frau außer ihrer Aussage kaum. Viele der SMS sind gelöscht.

Die Aussage der Frau beeindruckte jedoch den Vertreter der Staatsanwaltschaft. "Ich glaube, Sie haben Vollgas gegeben", sagte Joachim Eberhard zu dem Angeklagten. Die 26-Jährige schilderte den Psychoterror, dem sie sich ausgeliefert sah. Sie hatte nach eigener Aussage Schlafstörungen, gab den Kellnerjob auf und geht nicht mehr alleine aus dem Haus. "Das kann sich niemand vorstellen", so die Frau.

Der Prozess wird am Mittwoch, 6. März, fortgesetzt.