Die Reinigungsbranche hat zwar einen Tariflohn, doch der wird von Firmen häufig umgangen. Foto: Försterling

Zoll prüft zahlreiche Reinigungsfirmen. 21 Unternehmen auffällig / Betrügereien gegenüber Sozialkassen

Ortenau (red/pme) - 31 Reinigungsfirmen im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Lörrach, zu dem auch der Ortenaukreis gehört, müssen mit juristischen Nachspielen rechnen. Anfang Juli hatten Zollbeamten der Finanzkontrollen Schwarzarbeit das Reinigungsgewerbe unter die Lupe genommen. Im Bereich des Hauptzollamts Lörrach wurde an den drei Standorten Lörrach, Freiburg und Offenburg mit 36 Unternehmen und 227 Personen kontrolliert, teilt das Amt mit. "In 39 Fällen sehen sich die Beamten nun veranlasst, die Beschäftigungsverhältnisse eingehender zu überprüfen", heißt es.

In 21 Fällen hätten sich Hinweise darauf ergeben, "dass der Tariflohn nicht korrekt bezahlt wurde, in zehn weiteren Fällen könnten die Beiträge an die Sozialversicherungsträger nicht in richtiger Höhe abgeführt sein". Bei zwei Auftragsverhältnissen prüft der Zoll nun, ob da eine Scheinselbstständigkeit vorliegt, und "ein ausländischer Arbeiter konnte im Zeitpunkt der Prüfung die erforderliche Arbeitsgenehmigung nicht vorweisen."

In vier Fällen fanden die Ermittler Hinweise darauf, dass "Angestellte neben ihrem Lohn auch Leistungen der Sozialkassen beziehen", so der Zoll. Ulrich Serve, der den großflächigen Einsatz geleitet hat, erläutert: "Verdachtslose Prüfungen sind nicht nur dazu da, Verstöße von Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufzudecken und Schaden von den Sozialversicherungsträgern abzuwenden, sondern auch, um die gesellschaftliche Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung zu senken."

Das "Prüffeld" der Zöllner erstreckt sich auf das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt sowie auf die Einhaltung gesetzlich festgelegter Arbeitsbedingungen und darüber hinaus. Auch Arbeitsgenehmigungen und Mindestlohn gehören dazu.