Lange haben nicht-binäre Menschen für ein neues Gesetz zur Selbstbestimmung gekämpft, nun gibt es einen Beschluss. Juni Schandl aus Lahr sieht diesen grundsätzlich positiv, äußert aber auch Kritik.
„Es ist richtig gut, dass es jetzt endlich einen Beschluss gibt. Viele aus der Community warten schon lange darauf“, sagt Juni Schandl. Schandl identifiziert sich als „nicht-binär“, das heißt weder als männlich noch als weiblich, und zählt damit zu einer Gruppe von Menschen, die durch das Transsexuellengesetz von 1980 benachteiligt wird. „Das Bundesverfassungsgericht hat es als verfassungswidrig eingestuft“, erklärt Schandl. Auch deswegen hat die Bundesregierung nun einen neuen Gesetzesentwurf beschlossen.
Dieser besagt, dass Menschen, die sich nicht mit ihrem angeborenen Geschlecht identifizieren und dieses und ihren Namen deswegen ändern wollen, künftig nur noch eine Erklärung beim Standesamt abgeben müssen. Die Person „hat mit ihrer Erklärung zu versichern, dass der gewählte Geschlechtseintrag oder die Streichung des Geschlechtseintrags ihrer Geschlechtsidentität am besten entspricht“, heißt es im Gesetz. Bisher waren dazu aufwendige psychologische Gutachten notwendig, in denen teilweise sehr intime Fragen beantwortet werden mussten. „Dieser Prozess kostet viel Geld und Nerven“, sagt Schandl. Bis zu 1700 Euro.
Das neue Gesetz sei demnach ein „überfälliger Schritt“ für Transfrauen und -männer sowie nicht-binäre Personen wie Juni Schandl. „Als ich das gehört habe, habe ich mich im ersten Moment sehr gefreut“. Auf die Freude folgte jedoch bei vielen in der Community die Ernüchterung. Denn es gibt, so Schandl, „viele Punkte, die immer noch diskriminierend sind“.
Zum einen beinhaltet das Gesetz eine dreimonatige Wartefrist nach dem Antrag, bevor der Name dann offiziell geändert wird. „Das finde ich traurig. Wenn ich mich dazu entschlossen habe, habe ich lange darüber nachgedacht, werde dann aber noch einmal drei Monate vertröstet“, meint Juni Schandl. „Ich bin mir dennoch sicher, dass viele Menschen dann ihren Namen ändern werden.“ Auch Schandl selbst trägt den neuen Vornamen „Juni“ noch nicht im Pass, will die Änderungen aber beantragen, sobald das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft getreten ist. Das wird jedoch frühestens im November 2024 sein.
Der wahrscheinlich größte Kritikpunkt aus der Queer-Community ist der „klare Verweis aufs Hausrecht“. So beinhaltet das Gesetz, dass beispielsweise der Inhaber einer Sauna einer Transfrau den Zutritt zur Damensauna verweigern kann, wenn sich andere Menschen belästigt fühlen. „Damit können auch zukünftig Personen nicht lediglich unter Berufung auf ihren Eintrag im Personenstandsregister Zugang zu einer geschlechterspezifischen Sauna verlangen“, heißt es im Gesetzestext.
Transfrauen werden unter Generalverdacht gestellt
Für Schandl ist dieser Abschnitt ein No-Go: „Das stellt alle unter Generalverdacht“. Juni Schandl glaubt, dass dieser Punkt aufgenommen wurde, weil manche Frauen befürchten, dass Männer einfach ihr Geschlecht ändern, um beispielsweise in der Damensauna nackte Frauen zu begaffen. „Diese Sorge ist unbegründet“, betont Schandl. Es gebe für Männer deutlich leichtere Methoden, Frauen nackt zu sehen. Schandl sieht in diesem Punkt noch eine gewisse Transfeindlichkeit.
Trotz aller Kritikpunkte am Gesetz denkt Schandl, dass sich die Wahrnehmung von queeren Menschen in der Gesellschaft „größtenteils positiv entwickelt“ hat. Homosexualität sei inzwischen gut anerkannt, „mit anderen Sexualitäten wie bisexuell, asexuell oder pansexuell ist die Gesellschaft noch etwas überfordert“, meint Juni Schandl. Auch bei transgeschlechtlichen Menschen werde vermehrt „akzeptiert, dass es keine psychische Krankheit ist, sondern dass die Menschen im falschen Körper geboren werden“.
Namensänderungen
Wie die Stadt auf Nachfrage unserer Redaktion mitteilt, kommen Änderungswünsche in Sachen Vorname und Geschlecht beim Lahrer Standesamt „nur sehr vereinzelt“ vor. Allgemeine Namensänderungen aufgrund des Namensänderungsgesetzes – das heißt außerhalb von zum Beispiel Hochzeiten – beträfen hauptsächlich Nachnamen. Das Standesamt verzeichne davon im Schnitt etwa 15 pro Jahr. Die Stadt rechnet damit, dass sich die Anzahl solcher Anträge mit dem neuen Gesetz erhöhen wird. Der Umfang lasse sich „zum jetzigen Zeitpunkt nur sehr schwer abschätzen“. Der Aufwand für die Verwaltung könne aufgrund möglicher Mehrfälle etwas größer werden.