Gemeinsam mit der Gemeinde hat die Schuttertäler Feuerwehr ihre Satzung einmal grundlegend überarbeitet. Das war nötig, denn sie stammt aus dem Jahr 1992. Eine wichtige Änderung: Der Eintritt in die Einsatzabteilung kann bereits ab 17 Jahren erfolgen.
„Die bestehende Feuerwehrsatzung entspricht nicht mehr den Anforderungen seitens der Feuerwehr selbst“, leitete Linda Schätzle vom Standesamt den Punkt im Gemeinderat ein. Das ist nicht verwunderlich, denn sie ist bereits mehr als 30 Jahre alt. „Wir waren uns einig, dass wir das mal angehen müssen“, sagte Feuerwehrkommandant und Gemeinderat Achim Zehnle. Große strukturelle Veränderungen gibt es nicht. „Wir wollen damit einfach rechtlich auf der sicheren Seite sein“, so der Kommandant.
Eine Altersabteilung
An der Gliederung der Schuttertäler Feuerwehr mit der Gesamtwehr und den Abteilungen Schuttertal, Dörlinbach und Schweighausen ändert sich nichts. Jedoch werden die einzelnen Altersabteilungen nun auch offiziell zu einer Altersabteilung der Gesamtwehr zusammengelegt. Bereits seit Jahren werde dies auch schon so praktiziert, betonte Schätzle.
Eintrittsalter sinkt
Wer in die Einsatzabteilung eintreten möchte, musste bislang 18 Jahre alt sein. Nun ist dies bereits mit 17 Jahren möglich. „Damit soll der Übertritt der Jugendlichen in die aktive Abteilung erleichtert werden“, begründete Schätzle. 17-Jährige können, so die neue Satzung, bereits die Grundausbildung absolvieren und an Übungen teilnehmen. Nur zu Einsätzen dürfen sie noch nichts ausrücken.
Das Ziel: Ab dem 18. Geburtstag steht dann ein vollwertiger Feuerwehrmann – oder eine vollwertige Feuerwehrfrau – zur Verfügung. Darüber hinaus wurde eine einjährige Probezeit eingeführt. Damit können die Beteiligten prüfen, ob sie zueinander passen, führte Schätzle aus. Innerhalb der Probezeit könne der Feuerwehrangehörige ohne Grund wieder austreten. „Auch das soll die Nachwuchsgewinnung erleichtern“, so Schätzle.
Ausschluss aus der Wehr
Änderungen gab es nicht nur bei der Aufnahme in die Wehr, sondern auch beim Ausschluss. Laut der neuen Satzung ist es der Feuerwehr nun möglich, den Dienst eines Angehörigen zu beenden, wenn er das Ansehen der Feuerwehr schädigt oder das Zusammenleben stört. Der Betroffene ist dann vorher anzuhören.
Gleiches gilt, wenn es noch nicht zum Ausschluss kommt, aber zu einer Verletzung der Dienstpflicht, die mit einer Geldbuße belegt wird. Die maximale Höhe dieser Strafe wurde auf 1000 Euro festgelegt. Zuvor lag sie bei 100 DM.
Änderung bei Altersgrenzen
Wer bislang in die Jugendfeuerwehr eintreten wollte, musste laut Satzung zwölf Jahre alt sein. In Ausnahmefällen, die der Feuerwehrausschuss genehmigen musste, durften auch Kinder ab zehn Jahren eintreten. Diese Altersgrenzen fallen künftig weg.
Auch am anderen Ende des Spektrums gibt es Änderungen: Einen Antrag auf Übertritt in die Altersabteilung können Feuerwehrangehörige nun erst ab dem 55. Lebensjahr stellen (zuvor 50). Automatisch wechseln sie ab 65 in die Altersabteilung.
Zwei Stellvertreter
Sowohl für den Gesamt- als auch für die Abteilungskommandanten können künftig zwei Stellvertreter gewählt werden. Bislang gab es nur einen Stellvertreter. „Es war der Wunsch der Feuerwehr, die Aufgaben auf mehrere Schultern verteilen zu können“, erklärte Schätzle. Kommandant Zehnle ergänzte: „Das ist aber kein Muss.“ Auch der Jugendfeuerwehrwart darf nun zwei Stellvertreter haben.
Wahlen in Gesamtversammlung
Die einzelnen Abteilungen sollen ihre Wahlen nicht mehr in den Abteilungsversammlungen, sondern in der Versammlung der Gesamtwehr vornehmen. Damit fällt auch die Pflicht weg, dass die einzelnen Abteilungen eigene Versammlungen abhalten. Wenn die Abteilung das möchte, kann sie dies jedoch tun, betonte Schätzle. Auch die Ausschüsse sollen in der Versammlung der Gesamtwehr gewählt werden.
Sechs Fahrzeuge
An den drei Standorten in den Ortsteilen Schuttertal, Dörlinbach und Schweighausen sind sechs Fahrzeuge der Schuttertäler Feuerwehr stationiert. Das neueste davon, ein LF 10, wurde vergangenen Juli in Betrieb genommen. Hinzu kommen je ein Staffellöschfahrzeug und ein Mannschaftstransportwagen in Schweighausen und Dörlinbach sowie ein Gerätewagen Technik in Schuttertal.