4 000 Lahrer Haus- und Wohnungseigentümer mussten bis zum 31. Januar eine Grundsteuererklärung abgeben. Bis zum Stichtag sind beim Lahrer Finanzamt jedoch erst rund 70 Prozent aller Erklärungen eingegangen. Foto: Bildstein

Weil die Grundsteuer ab 2025 neu berechnet werden soll, müssen in Lahr 44 000 Erklärungen abgegeben werden. Doch nur rund 70 Prozent sind beim Finanzamt eingegangen – ebenso wie viele Beschwerden.

Geht es um die Grundsteuer, fangen bei einigen Haus- und Wohnungseigentümern wohl die Sorgen an. Bis zum 31. Januar mussten alle eine Grundsteuererklärung abgeben – natürlich auch in Lahr. Wir haben beim hiesigen Finanzamt nachgefragt, wie viele Erklärungen bisher eingegangen sind und wo Problemen aufgetreten sind.

Die Zahlen: Insgesamt müssen im Gebiet des Lahrer Finanzamtes 44 000 Grundsteuerklärungen eingereicht werden. Dazu kommen 16 400 land- und forstwirtschaftliche Einheiten, die ebenfalls neu bewertet werden müssen, wie der Lahrer Finanzamtsleiter Christian Buss auf LZ-Anfrage mitteilt.

Die Nachzügler: Bis zum 31. Januar mussten alle Eigentümer ihre Grundsteuererklärung einreichen. Bis zu diesem Tag sind in Lahr rund 70 Prozent der Erklärungen eingegangen, so Buss – also etwa 30 800. Heißt im Umkehrschluss: in Lahr fehlten zum Stichtag 31. Januar noch mehr als 13 000 Grundsteuererklärungen. „Die Informationsschreiben für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke und Betriebe sind erst in den letzten Wochen versandt worden. Die Erklärungen hierfür beginnen daher erst langsam einzugehen“, konstatiert Buss.

Diese Konsequenzen drohen bei Verspätung: Landesweit wurde den Bürgern eine Kulanzzeit eingeräumt, erklärt Buss. „Wer seine Erklärung noch nicht abgegeben hat, kann das somit noch nachholen. Bis zur Erinnerung durch das Finanzamt haben alle Eigentümer, die die Frist verpasst haben, keine negativen Folgen zu befürchten“, so der Finanzamtsleiter. Die Frist im landwirtschaftlichen Bereich läuft noch bis zum 31. März.

Verschickte Bescheide: Von den rund 31 000 eingegangenen Erklärungen sind laut Buss bereits 14 000 bearbeitet worden, sodass die Grundsteuerbescheide an die Eigentümer verschickt wurden. Wann welcher Bescheid verschickt wird, hänge dabei nicht nur mit dem Eingangsdatum der Erklärung zusammen. Teilweise könnten Bescheide automatisiert erstellt werden. Andere jedoch müssten manuell bearbeitet werden – etwa, wenn Daten in der Erklärung nicht plausibel seien, erklärt Buss.

Die Beschwerden: Die Grundsteuer polarisiert deutschlandweit, dazu reicht ein Blick in zahlreiche Online-Medien. Davon berichtet auch Buss. „Ein gewisser Unmut in der Bevölkerung ist wahrzunehmen. Es sind bereits zahlreiche Einsprüche eingegangen“, so der Lahrer Finanzamtschef. Die Kritikpunkte laut Buss: technische Schwierigkeiten bei der Abgabe der Erklärung „sowie die Annahme, dass das Finanzamt bereits alle Daten habe und daher eine Erklärung überflüssig sei“. Ob die eingegangenen Einsprüche berechtigt sind, kann Buss nicht sagen. Diese Entscheidung liege bei den Gerichten, sagt er.

Die Steuereinnahmen: Über die genaue Höhe der Grundsteuer entscheiden die Kommunen durch einen Hebesatz. Ob er in Lahr geändert wird, entscheidet der Gemeinderat. Da die Reform aufkommensneutral umgesetzt werden soll, wird sich die Summe der gesamten Steuereinnahmen wohl nicht erhöhen.

Finanzamt droht keine Überlastung

Da jede Erklärung anders ist, kann das Lahrer Finanzamt keine durchschnittliche Dauer für die Bearbeitung einer Grundsteuererklärung nennen. Eine Überlastung droht der Behörde laut deren Leiter jedoch nicht. „Die zuständige Abteilung wurde personell aufgestockt“, sagt Christian Buss. Die Reform der Grundsteuer könnte sich jedoch auch auf den „normalen Finanzamtsbetrieb“ auswirken.