Die Anteilnahme nach den tödlichen Schüssen war in den Tagen nach der Tat groß – viele Menschen legten am Tatort Blumen nieder. Foto: Archivfoto: Armbruster

Ein 15-Jähriger muss sich ab Donnerstag, 18. April, vor dem Landgericht verantworten. Er soll im November einen Mitschüler in Offenburg erschossen haben. Dem Jugendlichen drohen bis zu zehn Jahre Haft – auch gegen seine Eltern wird ermittelt.

Über die Waldbachschule im Schulzentrum Nordwest brach am Mittag des 9. November das Chaos herein. Ein Großaufgebot der Polizei rückte an, Hubschrauber kreisten über dem Areal. Schüler mussten teils stundenlang in ihren Klassenräumen ausharren, ehe sie nach und nach von Einsatzkräften vom Gelände eskortiert und wartenden Eltern übergeben wurden.

 

Die erschütternde Bilanz des Tages waren ein getöteter 15-Jähriger, ein Klassenraum voller traumatisierter Schüler, ein jugendlicher Tatverdächtiger in U-Haft – und jede Menge offene Fragen.

Unklar ist etwa nach wie vor, wieso der Schüler sterben musste. Auch, ob eventuell ein Amoklauf geplant war, steht bis heute im Raum. Einen Teil der offenen Fragen könnte der Prozess ab kommender Woche klären.

Öffentlichkeit und Presse sind bei der Verhandlung ausgeschlossen

Das Landgericht Offenburg hat den Prozessauftakt auf Donnerstag, 18. April, festgelegt. Auf der Anklagebank wird ein 15-Jähriger sitzen, ein Mitschüler des Getöteten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Jugendlichen unter anderem Mord vor.

Die Anklagebehörde geht davon aus, dass sich der Angeklagte am Tattag mit einer geladenen Pistole und 41 Schuss Munition sowie einem selbst gebauten Brandsatz in die von ihm besuchte Offenburger Waldbachschule begeben hat. Er soll dort das 15-jährige Opfer erschossen haben. Medien berichteten nach der Tat gar von einem Kopfschuss – einer regelrechten Hinrichtung also. Der mutmaßliche Schütze soll laut Anklage zudem versucht haben, den Brandsatz zu zünden.

Auch Spezialkräfte der Polizei waren im November zum Einsatz an der Waldbachschule in Offenburg angerückt. Foto: Armbruster

Der Tatverdächtige war durch einen zufällig anwesenden Vater entwaffnet und bis zum Eintreffen der alarmierten Einsatzkräfte festgehalten worden. Die Waffe für die Tat stammte aus dem Haushalt der Eltern des Verdächtigen, wie sich herausstellte.

Insgesamt zwölf Verhandlungstage hat das Landgericht angesetzt. Im Prozess sollen unter anderem Zeugen vernommen werden, heißt es am Dienstag in einer Mitteilung des Landgerichts. Darüber hinaus hat die Jugendkammer einen psychiatrischen Sachverständigen und eine Rechtsmedizinerin geladen. Aufgrund des Alters des mutmaßlichen Täters findet das Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung

„Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung“, betont das Landgericht. „Über den Ausgang des Verfahrens wird die Pressestelle des Landgerichts zu gegebener Zeit mit einer Pressemitteilung informieren. Weitere Auskünfte werden aus Gründen des Jugendschutzes aktuell nicht erteilt.“

Der 15-jährige Angeklagte befindet sich laut Aussage der Staatsanwaltschaft Offenburg nach wie vor in Untersuchungshaft. Ob er sich zur Tat geäußert hat, ist allerdings noch unklar. „Weitere Auskünfte – auch zu einer möglichen Einlassung – können aufgrund des Persönlichkeitsschutzes des Jugendlichen nicht erteilt werden“, erklärte Oberstaatsanwalt Kai Stoffregen am Dienstag auf Anfrage unserer Redaktion.

Mit einem Urteil ist laut Landgericht Offenburg frühestens im Juli zu rechnen. Dem 15-Jährigen droht im Falle einer Verurteilung eine Jugendstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren, hatte die Staatsanwaltschaft bereits bei der Anklageerhebung Anfang Februar mitgeteilt.

Auch gegen Eltern wird ermittelt

Da die Waffe, aus der die tödlichen Schüsse abgegeben wurden, aus dem Haushalt der Eltern des mutmaßlichen Täters stammt, rückten auch diese in den Fokus der Behörden. So laufen nach wie vor Ermittlungen wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Waffengesetz und fahrlässiger Tötung gegen sie. „Die Ermittlungen dauern an, werden aber voraussichtlich in Kürze abgeschlossen sein“, bestätigte Oberstaatsanwalt Kai Stoffregen am Dienstag auf Anfrage unserer Redaktion – weitere Details behielt er für sich.