Für Landrat Frank Scherer hat der Ausbau des ÖPNV im Kreis – hier eine Haltestelle in Lahr – höchste Priorität. (Archivfoto) Foto: Sadowski

Der Ortenaukreis arbeitet neben den Städten Karlsruhe und Freiburg an Detailfragen rund um den Mobilitätspass. Das Land unterstützt die drei Vorreiterkommunen bei der Ausgestaltung des zukünftigen ÖPNV-Finanzierungsinstruments.

21 Modellkommunen hatten in einem Projekt die Erlöspotenziale des Mobilitätspasses für einen zukunftsfähigen kommunalen Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) berechnet und unterschiedliche Varianten ausgearbeitet, erklärt das Ministerium für Verkehr in einer Mitteilung. Verkehrsminister Winfried Hermann beglückwünschte den Kreis und die Städte zu ihrem Voranschreiten in Sachen Mobilitätswende: „Um die Klimaziele im Verkehrsbereich erreichen zu können, sind ein erheblicher Ausbau und eine qualitative Verbesserung des ÖPNV vor Ort erforderlich.“ Gemeinsam mit den Vorreiterkommunen wolle man den Mobilitätspass als neues Finanzierungsinstrument für den ÖPNV vorbereiten.

„Für den Ortenaukreis hat der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs höchste Priorität. Deshalb stehen wir auch hinter Ausbauplänen des Landes und gehen weiter konsequent unseren Weg hin zu weniger motorisiertem Individual- und mehr öffentlichem Nahverkehr“, betonte Landrat Frank Scherer. Die Ernennung zur Vorreiterkommune könne dabei einen weiteren Schub verleihen. „Wir sind ergebnisoffen in das Projekt gestartet und erhoffen uns belastbare Resultate aus dem Beratungsprozess, auf deren Basis die Kreisgremien dann gut informiert ihre Entscheidungen treffen können“, so Scherer.

Der Mobilitätspass ist im Koalitionsvertrag, in der ÖPNV-Strategie 2030 sowie in den Eckpunkten zum Landeskonzept Klima und Mobilität der Landesregierung verankert. Mit dem Gesetzentwurf zum Landesmobilitätsgesetz soll den Kommunen die rechtliche Grundlage zur Einführung des Mobilitätspasses gegeben werden.

Vier Varianten desPasses vorgesehen

Die Kommunen erhalten damit ein freiwilliges Instrument zur zusätzlichen Finanzierung des ÖPNV. Der Gesetzgebungsprozess ist noch nicht abgeschlossen. Für Baden-Württemberg seien vier Varianten des Mobilitätspasses vorgesehen: ein Mobilitätspass für Einwohner, für Arbeitgeber, für Kfz-Halter und Kfz-Nutzer. „Den 21 Berechnungen zufolge können mit einem Arbeitgeberbeitrag in Höhe von beispielsweise monatlich zehn Euro je Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer in den betrachteten Großstädten zwischen 13 und 52 Millionen Euro pro Jahr für den Ausbau des ÖPNV erzielt werden“, erklärt das Ministerium. Der Einwohnerbeitrag sei in Flächenlandkreisen sowohl im verdichteten wie im ländlichen Raum die Variante mit den besten Erlöspotenzialen. „Je nach Einwohnerzahl können hier in den modellhaft betrachteten Landkreisen mit möglichen Erlösen von bis zu mittleren zweistelligen Millionenbeträgen pro Jahr pro Landkreis gerechnet werden“, heißt es.

Details der Ergebnisse werden Anfang 2024 veröffentlicht

Das im März 2023 abgeschlossene Modellprojekt habe gezeigt: Mit den Beträgen lasse sich der ÖPNV vor Ort erheblich ausbauen. Kosten für Technik und Verwaltung seien dabei bereits abgezogen. Die Detailergebnisse aus den Modellberechnungen sollen Anfang des kommenden Jahres veröffentlicht werden.

Das ist der Mobilitätspass

Der Mobilitätspass ist ein Instrument, den Ausbau von Bus und Bahn voranzubringen und Menschen den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel zu erleichtern. Jeder, der einen Beitrag zahlt, erhält ein Mobilitätsguthaben in gleicher Höhe, das für Bus und Bahn eingesetzt werden kann. Der Mobilitätspass versetzt Kommunen in die Lage, das Fahrplanangebot zu verbessern und Kapazitäten zu erhöhen. Ob ein Mobilitätspass eingeführt wird, entscheidet die betreffende Kommune.