Spielhallenbetreiber müssen in Mahlberg künftig 25 Prozent Vergnügungssteuer abführen. (Symbolfoto) Foto: pixabay

Die Stadt Mahlberg hebt zum 1. Januar den Vergnügungssteuersatz von 20 auf 25 Prozent an. Fünf Prozent mit großer Wirkung: Die Verwaltung rechnet 2024 mit 300 000 Euro an Mehreinnahmen und insgesamt mit einer Summe von 1,5 Millionen Euro.

Jede Münze, die in einen der Glücksspielautomaten in den Spielhallen im Gewerbegebiet nahe der Autobahn eingeworfen wird, lässt es auch in der Stadtkasse klingeln. Eigentlich ist es schon ein Läuten, denn schon bisher haben Betreiber von Spielhallen auf der Gemarkung Mahlberg Jahr für Jahr im Durchschnitt 1,2 Millionen Euro Vergnügungssteuer an die Stadt abgeführt. 20 Cent von einem Euro Einsatz am Spielautomat gingen stets an die Stadt. Von Januar an werden es nun 25 Cent sein. Das beschloss der Gemeinderat in seiner Sitzung am Montag. Die Stadt kann hier im Rahmen des Kommunalabgabengesetzes den Hebesatz selbst bestimmen.