Hier hat sich das Verbrechen zugetragen: die Obdachlosenunterkunft in der Offenburger Kesselstraße. Foto: Dürr/Einsatz-Report 24

Eine 45-Jährige Frau muss sich wegen des Vorwurfs des zweifachen Totschlags ab dem 10. Mai vor dem Landgericht Offenburg verantworten. Sie soll ihre Tochter und Schwester Ende Juli 2022 so schwer verletzt haben, dass sie an ihren Verletzungen starben.

Verhandeln wird den Fall die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Offenburg ab Mittwoch, 10. Mai. Die Staatsanwaltschaft Offenburg geht davon aus, dass die Angeklagte in den Morgenstunden des 30.Juli ihre Tochter und ihre Schwester so schwer verletzt hat,dass die Geschädigten noch am Tatort starben, teilt das Landgericht mit.

Die Angeklagte und die beiden Geschädigten wohnten gemeinsam in einer städtischen Unterkunft in der Kesselstraße in Offenburg. Bereits in der Vergangenheit soll es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen der Angeklagten und den Geschädigten gekommen sein.

Gutachterin soll Schuldfähigkeit der Angeklagten untersuchen

Zur Hauptverhandlung hat die Schwurgerichtskammer einen psychiatrischen Sachverständigen und eine Rechtsmedizinerin geladen, da unter anderem auch die Schuldfähigkeit der Angeklagten überprüft werden soll. Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die gegebenenfalls einige Zeit in Anspruch nehmen können.