Kinder sollen sich auf Spielplätzen – egal ob drinnen oder draußen – ausprobieren dürfen und so auch den Umgang mit alltäglichen Gefahren lernen, findet das Landgericht Offenburg. Foto: Nomad_Soul/stock.adobe.com

Das Landgericht hat sich mit einem kuriosen Fall befasst: Ein Kind stößt beim Rutschen in einem Indoor-Spielplatz mit einem zweiten zusammen, das sich einen Arm bricht – wer hat Schuld? Eine Entscheidung mit Tragweite, erklärt Richter Jens Zeppernick.

Für die Eltern der Fünfjährigen, die sich durch den unglücklichen Zusammenstoß beim Toben den Arm brach, war die Schuldfrage klar zu beantworten: Der Endbereich der Rutsche hätte besser gesichert werden müssen, um die Gefahr von Zusammenstößen zu vermeiden, so der Vorwurf an den Betreiber. Das Ende der Rutsche war zwar im Bereich des Auslaufs mit einer gelben Schaumstoffmatte ausgelegt, der übrige Boden in dem Bereich blau. Der Indoor-Spielplatz war auch durch den TÜV abgenommen worden.