Während VW sein Image poliert, drohen dem Konzern tausende von Klagen durch eine Lahrer Anwaltskanzlei. Foto: Symbol: Lübke

Heimische Anwaltskanzlei vertritt bundesweit 10 000 Käufer abgas- manipulierter Fahrzeuge

Die Rechtsanwaltsgesellschaft Stoll & Sauer hat ein weiteres verbraucherfreundliches Urteil für einen durch den Abgas-Skandal geschädigten Autobesitzer vor Gericht erstritten. Davon erhofft sie sich einen Effekt für weitere Klagen.

Lahr. Das Landgericht Offenburg hat einen VW-Händler aus der Region dazu verurteilt, einen neuen Tiguan aus der aktuellen Serienproduktion mit der Euro-6-Norm zu liefern. Dafür muss er das manipulierte Fahrzeug zurücknehmen, ohne dass der Geschädigte für den zweijährigen Gebrauch eine Nutzungsentschädigung zahlen muss.

"Nachdem bereits im Januar das Landgericht Regensburg einen Seat-Händler zur Nachlieferung eines fabrikneuen Seat Alhambra verurteilt hat, ist damit ein weiteres verbraucherfreundliches Urteil zu Gunsten eines Geschädigten ergangen", sagt Ralf Stoll, der Geschäftsführer der Anwaltskanzlei. Der Kläger aus Lahr hatte von einem VW-Händler aus dem Ortenaukreis im Januar 2014 einen neuen VW Tiguan Bluemotion 2,0l TDI mit 177 PS erworben. Nach Aufdeckung des Abgas-Skandals musste der Geschädigte feststellen, dass auch sein Fahrzeug von den Manipulationen durch den Hersteller (Motor EA 189) betroffen war. Im Januar 2016 verlangte der Kläger über die Kanzlei Stoll & Sauer die Nachlieferung eines neuen Fahrzeugs gegen Rückgabe des manipulierten Tiguan, ohne eine Nutzungsentschädigung für den Gebrauch bezahlen zu müssen.

Kanzlei führt mehr als 1700 laufende Klagen

Dies lehnte der Händler jedoch ab, weshalb dann die Klage vor dem Landgericht Offenburg erhoben worden war. Rechtsanwalt Ralf Stoll sagt: "Der Kläger erhält ein neues Fahrzeug aus der aktuellen Serienproduktion, ohne dass er für die bisherige Nutzung seines manipulierten Fahrzeugs eine Entschädigung an den Händler bezahlen muss. Wir führen bundesweit hunderte solcher Gerichtsverfahren. Bei dem Urteil des Landgerichts Offenburg handelt es sich daher um einen weiteren Meilenstein in der Rechtsprechung zum VW-Abgasskandal. Die Gerichte urteilen zunehmend verbraucherfreundlich."

Die Lahrer Anwaltskanzlei Stoll & Sauer sieht sich mit großem Abstand als den bundesweiten Marktführer im VW-Abgasskandal: Mit mehr als 10 000 Geschädigten und mehr als 1700 laufenden Klageverfahren vertritt die spezialisierte Kanzlei die meisten Betroffenen. "Insgesamt haben wir 35 000 Beratungen durchgeführt, jeden Tag erreichen uns bis zu 200 Auskunftsersuchen, zumeist über das Internet", sagt Sauer.

Von Anfang an hätten die Anwälte aus Lahr in den Verfahren als einzige Kanzlei bundesweit darauf gesetzt, dass die Käufer nicht eine Nachbesserung durch ein Update der Abgas-Software hinnehmen müssten, sondern dass ihnen das Recht auf einen fabrikneuen Wagen gleichen Typs zustehe und dass auch keine Nutzungsentschädigung für den Zeitraum zu leisten sei, in dem das mangel hafte Fahrzeug benutzt wurde.

Das zahle sich jetzt aus: Nach dem Landgericht in Regensburg hat nun auch das Landgericht in Offenburg einem Mandanten der Kanzlei in allen Punkt recht gegeben. Auch wenn gegen das Urteil wohl Berufung beim OLG Karlsruhe eingelegt werde, verspreche er sich eine erhebliche Signalwirkung dieser beiden Entscheidungen. "Die guten Urteile für die Verbraucher häufen sich jetzt", sagt er optimistisch.