Der Geschenkekauf per Internet ist praktisch, kann aber auch mit Unannehmlichkeiten verbunden sein.        Foto: Ruth Rudolph/pixelio.de Foto: Schwarzwälder-Bote

Europäisches Verbraucherzentrum Kehl rät zur Vorsicht beim Online-Geschenkekauf

Kehl (red/kb). Das Einkaufen im Internet soll schnell und bequem sein. Doch dabei können auch Unannehmlichkeiten entstehen. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Kehl gibt Tipps, worauf man beim Geschenkekauf zu Weihnachten via Mausklick achten sollte.

Problematisch kann der Geschenkekauf im Internet beispielsweise werden, wenn das Geschenk nicht rechtzeitig geliefert wird oder es dem Beschenkten nicht gefällt und man es zurückgeben möchte. Daher hat das EVZ die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

Seit Juni dieses Jahres gilt bei online bestellter Ware europaweit ein einheitliches 14-tägiges Widerrufsrecht. Die Frist beginnt, sobald der Kunde die Ware erhalten hat. Die Experten raten, diese Frist unbedingt zu bedenken, damit sie nicht am Heiligabend bereits verstrichen ist. Denn wenn das Geschenk dann nicht den gewünschten Anklang findet, es aber bereits mehr als 14 Tage zuvor geliefert wurde, könne es in der Regel nicht mehr zurückgeben werden.

Allerdings bieten viele Unternehmen zur Weihnachtszeit eine verlängerte Widerrufsfrist an. Die einzelnen Fälle können im Internet geprüft werden. Das EVZ weist darauf hin, dass das Widerrufsrecht nicht gilt, wenn Verbraucher im Internet etwas von einer Privatperson kaufen. Auch bei Hotelübernachtungen, Konzerttickets oder speziell auf Wunsch gefertigten Produkte wie Fotoalben mit Familienbildern habe man keinen Anspruch auf Widerruf.

Ebenfalls seit Juni 2014 müssen Verbraucher die Rücksendekosten tragen – vorausgesetzt, der Online-Händler hat hierüber auf seiner Webseite (etwa in den AGB) korrekt informiert. Viele Händler übernehmen jedoch immer noch auf freiwilliger Basis die Rücksendekosten.

Schützen sollten sich Verbraucher vor betrügerischen Händlern, rät das EVZ. Gesunde Skepsis sei bei Angeboten angebracht, die zu schön sind, um wahr zu sein. Vor der Bestellung sollte auch auf jeden Fall das Impressum des Online-Shops kontrolliert werden. Im Zweifel sollte nicht im Vorfeld per Banküberweisung bezahlt werden, so der Rat der Experten.

Des Weiteren seien Gütesiegel auf Produkten ein gutes Zeichen, dass es sich um einen vertrauenswürdigen Anbieter handelt, sagen die Verbraucherschützer. Eine Auswahl finden sich im Internet unter www.internetguetesiegel.de.

Wenn es trotz aller Vorsicht doch zu Problemen mit einem Online-Händler aus einem anderen EU-Land, Norwegen oder Island kommen sollte, können sich die Verbraucher an das EVZ Deutschland wenden. Bei Schwierigkeiten mit einem deutschen Online-Händler hilft der Online-Schlichter, der ebenfalls unter dem Dach des EVZ angesiedelt ist. Beide Dienste sind für betroffene Verbraucher kostenlos.

Weitere Informationen: www.eu-verbraucher.de