Erst ist die Freude groß, dann kommt der Frust: Verspätungen am Flughafen können die Laune vermiesen. Foto: Rumpenhorst

Kehler Verein rät Wartezeiten am Flughafen einzuplanen. Reisemängel sofort melden.

Kehl - Die Pfingstferien sind gerade so vorbei, da wünscht sich manch einer schon in den Sommerurlaub. Doch wie vermeidet man den großen Ferienfrust? Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Kehl gibt dazu hilfreiche Tipps.

Für viele Menschen ist der Sommerurlaub die schönste Zeit des Jahres. Schnell kann dabei aber etwas schiefgehen. Besonders ärgerlich sind verpasste Flüge, fehlendes Gepäck oder ein Streit um Schäden am Mietwagen. Die Kehler Verbraucherschützer helfen dabei, dass es erst gar nicht so weit kommt und erklären was im Ernstfall zu tun ist.

 Wartezeiten einplanen: In der Ferienzeit ist an den Flughäfen häufig sehr viel los. Daher wird geraten Fluggästen, rechtzeitig am Flughafen zu sein und lange Wartezeiten beim Check-in und bei den Sicherheitskontrollen einzuplanen.   E-Mails im Auge behalten: Nichts ist ärgerlicher, als erst am Flughafen zu erfahren, dass sich die Flugzeit verschoben hat. Häufig landen die Benachrichtigungen der Airlines nämlich unbemerkt im "Spam"-Ordner der E-Mail-Programme.

 Wenn das Gepäck fehlt: Leider kommt es immer wieder zu Gepäckverlusten. Reisende sollten sofort zum "Lost and found" oder "Lost Luggage"-Schalter gehen und den Verlust des Reisegepäcks über das PIR-Formular (Property Irregularity Report) melden.

Das muss ins Handgepäck: E-Zigaretten, "Powerbanks" und Akkus müssen aus Brandschutzgründen immer ins Handgepäck. Flüssige Medikamente, die während des Flugs benötigt werden, unterliegen nicht der 100-ml-Regel und dürfen ins Handgepäck. In solch einem Fall ist ein ärztliches Attest erforderlich.

Reisemängel sofort melden: Pauschaltouristen sollten sich bei Reisemängeln, zum Beispiel Kakerlaken im Zimmer oder kein Mittagessen trotz All-Inclusive, sofort beim Reiseveranstalter vor Ort beschweren, sich den Mangel schriftlich bestätigen lassen und Abhilfe verlangen. Eine Reklamation beim Hoteldirektor reicht in aller Regel nicht aus. Wird der Mangel nicht behoben oder kann nicht behoben werden, sollten sich Reisende so schnell wie möglich nach Urlaubsende schriftlich beim Reiseveranstalter beschweren und eine Minderung des Reisepreises verlangen.

Umgang mit Mietwagen: Verbraucher sollten für die Übernahme und Rückgabe des Mietwagens ausreichend Zeit einplanen. Das EVZ Deutschland rät, um das Auto zu gehen, Fotos zu machen und sich bei der Rückgabe schriftlich bestätigen zu lassen, dass das Fahrzeug keine (neuen) Schäden aufweist.

Im Urlaub gut geschützt: Die Kosten für einen Krankenrücktransport aus dem Urlaub ins Heimatland können schnell mehrere 10.000 Euro betragen, welche nicht von der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) übernommen werden. Abhilfe schafft die Auslandsreise-Krankenversicherung. Ein Versicherungsschutz liegt je nach Anbieter bei knapp 15 Euro pro Jahr.

Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ)

Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland ist Ansprechpartner für alle deutschen Verbraucher in grenzüberschreitenden Fragen. Die Leistungen des Europäischen Verbraucherzentrums sind kostenlos. Partner sind die Europäische Kommission und das Justizministerium.