Die Polizei beendete die wilde Flucht. Foto: Symbolfoto: ge

Justiz: Fahrer lieferte sich wilde Verfolgungsfahrt mit der Lahrer Polizei

Lahr - Das Lahrer Amtsgericht hat den relativ jungen Straftatbestand "illegales Autorennen" verhandelt. Am Ende wurde der Angeklagte aber "nur" wegen Fahrens ohne Führerschein und Trunkenheit am Steuer verurteilt.

Der Fahrer eines Twingo war in der Nacht auf den 21. Februar 2021 einer Polizeistreife in der Schwarzwaldstraße in Lahr aufgefallen. Die zwei Beamten nahmen die Verfolgung auf. Der Angeklagte flüchtete über die B 415, B 3 und die Raiffeisenstraße. In Langenwinkel fuhr er verkehrt durch den Kreisverkehr bis nach Kippenheimweiler. Die Flucht war – nachdem der Fahrer ein Wohngebiet durchquert hatte – in der Schrebergartensiedlung bei den Niedermatten zu Ende. Dort steckte der 65 PS starke Twingo im Acker fest.

Diverse Drogen im Blut

Der Fahrer flüchtete zu Fuß und wurde kurze Zeit später von einer zweiten Streife, die alarmiert worden war, festgenommen. Der Alkoholtest ergab einen Promillegehalt von knapp 0,3. Allerdings hatte der Mann Kokain und andere Drogen im Blut.

Angeklagt waren nun – aufgrund der Verfolgungsfahrt – die Straftatbestände illegales Autorennen, vorsätzliche Trunkenheit im Straßenverkehr und Fahren ohne Führerschein, ebenfalls vorsätzlich.

Ein Beamter der ersten Streife sagte als Zeuge aus, dass er zunächst von einer Trunkenheitsfahrt ausgegangen sei. So sei der Mann in der Raiffeisenstraße Schlangenlinien gefahren. Man habe – um Schlimmeres zu verhindern – auf Abstand geachtet und sei dem Twingo mit Blaulicht und Sirene gefolgt.

Innerorts mit mehr als Tempo 100 unterwegs

Der Angeklagte habe trotz Lautsprecherdurchsage und einem deutlichen Stoppsignal die Flucht fortgesetzt. Die Geschwindigkeit in der Raiffeisenstraße sei im "dreistelligen Bereich" gelegen – also sicher mehr als 100 Stundenkilometer. Auch im Wohngebiet in Kippenheimweiler sei der Mann deutlich zu schnell gefahren.

Auf Nachfrage von Rechtsanwalt Matthias May, der den Beschuldigten vor Gericht vertrat, räumte der Beamte ein, dass eine unmittelbare Gefahr für andere in der Nacht nicht bestanden habe.

Der flüchtende Fahrer hätte aber sicher nicht entsprechend reagieren können, wenn sich eine kritische Situation ergeben hätte. Der Angeklagte, der mittlerweile in der Schweiz arbeitet und derzeit auch dort gemeldet ist, sagte zur Sache aus. Er bezeichnete sein Verhalten als "Dummheit". Da ihm aber aufgrund ähnlicher Beschuldigungen bereits der Führerschein entzogen worden war, habe er so unüberlegt reagiert. Der Angeklagte sagte zur Sache im Wesentlichen das aus, was der Beamte als Zeuge bestätigte. Nur an die Höhe der Geschwindigkeit konnte er sich nicht erinnern. Was zum einen an den Drogen und zum anderen am Adrenalin aufgrund der Situation gelegen habe.

Staatsanwältin fordert eine Gefängnisstrafe

Nach der Beweisaufnahme wurde die Anklage im Fall des illegalen Autorennens einvernehmlich fallengelassen. Es blieben die Trunkenheitsfahrt und das Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Tim Richter, der am Lahrer Amtsgericht die Strafprozesse leitet, wertete die Aussagen des Beschuldigten strafmildernd. Das hatte auch Lucie Kirstein, die Vertreterin der Staatsanwaltschaft so gesehen. Da der Angeklagte aber ein erhebliches und vor allem einschlägiges Vorstrafenregister an ähnlichen Delikten aufzuweisen hat, forderte sie in diesem Fall eine Freiheitsstrafe von drei Monaten und drei Wochen, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden sollte.

Der Angeklagte hatte im Jahr 2020 einen Strafbefehl ebenfalls wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis akzeptiert. Daher hatte es in diesem Fall keinen Prozess gegeben. Die Strafe damals lautete drei Monate auf Bewährung, die noch nicht abgelaufen ist. Der Anwalt plädierte nun auf eine Freiheitsstrafe von vier Monaten, die man erneut zur Bewährung aussetzen sollte.

Freiheitsstrafe von vier Monaten

Eine Sperre, die Fahrerlaubnis wieder zu beantragen, hielt der Rechtsanwalt für unangemessen. Der Angeklagte müsse einen medizinisch-psychologischen Test bestehen, der einer Sperre gleichkommen würde. Da der Vater eines Kindes in geordneten Verhältnissen lebe und einer geregelten Arbeit nachgehe, sei das angemessen – auch aufgrund des klaren Schuldeingeständnisses.

Richter verurteilte den Angeklagten letztlich zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten, die erneut zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie einer neunmonatigen Sperre, die Fahrerlaubnis wieder zu beantragen. Außerdem muss der Verurteilte 1000 Euro an die Lahrer Drogenhilfe zahlen. Richter erklärte, dass der Täter eine Strafe auch unmittelbar spüren müsse. Das sei nun aber die letzte Warnung.

Aufgrund der zwei Bewährungsstrafen würde eine erneute Anklage wohl zu einer längeren Freiheitsstrafe führen.

Seit 2017 werden illegale Rennen gemäß Paragraf 315d Strafgesetzbuch (StGB) als Straftat gewertet. Damit drohen, sollte eine solche Wettfahrt entdeckt werden, hohe Geld- und sogar Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren. Der Beschuldigte vor dem Lahrer Amtsgericht musste sich für diesen Vorwurf verantworten; letztlich wurde dieser Anklagepunkt aber als unbegründet fallengelassen.