Die Staatsanwaltschaft Offenburg hat Anklage gegen zwei junge Männer erhoben. Foto: Achnitz

Zwei junge Männer wegen Körperverletzung und Raub in Hornberg und Wolfach angeklagt.

Hornberg/Wolfach - Nach dem angeblich gewaltsamen Vorgehen von zwei seinerzeit 20-Jährigen gegen einen jungen Mann und zwei junge Frauen in Hornberg und Wolfach hat die Staatsanwaltschaft Offenburg nun Anklage erhoben. Dies teilte die Ermittlungsbehörde am Mittwoch mit.

Nach den bisherigen Ermittlungen besteht der Verdacht, dass die beiden Männer im Juli 2017 einen 18-Jährigen in Wolfach abpassten. Den beiden sei bekannt gewesen, dass er einen größeren Geldbetrag bei sich geführt habe. Als es den beiden Männern nicht gelungen sei, den 18-Jährigen in ein Fahrzeug zu zerren, habe einer der Männer ihn mehrfach mit der Faust geschlagen. Im folgenden Gerangel soll dem jungen Mann sein Geldbeutel mit rund 1000 Euro Bargeld aus der Tasche gefallen sein, den die Tatverdächtigen an sich genommen hätten.

Einer der beiden Tatverdächtigen ist zudem angeklagt, weil er wegen einer Geldstreitigkeit gewalttätig geworden sei. Er soll im Juni 2017 von einer Bekannten Geld geliehen haben. Als diese den Betrag kurze Zeit später zurückgefordert habe, soll der damals 20-Jährige sie mehrmals ins Gesicht geschlagen und beschimpft haben. Anschließend habe er von der 21-Jährigen weitere 400 Euro gefordert, damit er sie in Ruhe lasse. Sie habe daraufhin 250 Euro am Geldautomaten abgehoben und dem Mann gegeben.

In derselben Nacht soll der Mann auch einer Freundin der 21-Jährigen begegnet sein. Auch diese habe er mehrfach gegen den Kopf geschlagen. Nachdem die 21-Jährige gegen den Mann Anzeige erstattet hatte, soll er sie erneut aufgesucht und verlangt haben, die Anzeige zurückzunehmen. Dabei habe er sie auch mit dem Tod bedroht, sofern er wegen ihr ins Gefängnis müsse, heißt es in der Anklage. Außerdem habe er damit gedroht, ein anzügliches Video über die Frau zu verbreiten, wenn sie ihm nicht 2000 Euro zahle. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurde der Tatverdächtige daraufhin wegen der versuchten Einflussnahme auf Zeugen in Untersuchungshaft genommen. Er ist zudem wegen Gewaltdelikten vorbestraft.

Die Anklage wegen der gemeinsam verübten Tat lautet auf Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Der bereits inhaftierte Mann muss sich darüber hinaus wegen räuberischer Erpressung, vorsätzlicher Körperverletzung, Nötigung, Beleidigung und Bedrohung verantworten.

Die Hauptverhandlung findet voraussichtlich ab Donnerstag, 1. Februar, vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Offenburg statt, wie die Staatsanwaltschaft ankündigt.