Die Stadt um telefonische Voranmeldung, wenn ein Rathausbesuch nötig ist.Foto: Jehle Foto: Schwarzwälder Bote

Corona: Stadt reagiert auf Maßnahmen zur Eindämmung des Virus / Besuchsverbot im Stephanushaus

Wie wirken sich die Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung zur Eindämmung des Coronavirus auf das Leben in Hornberg aus? Dazu gibt Bürgermeister Siegfried Scheffold detaillierte Infos bekannt.

Hornberg (red/wei). Aus einer Pressemitteilung geht ein Überblick auf die konkreten Auswirkungen in Hornberg mit den Ortsteilen Niederwasser und Reichenbach hervor. Frühkindliche und schulische Bildung: Der Unterrichtsbetrieb an der Wilhelm-Hausenstein-Schule und der Betrieb der Kindertagesstätten Don Bosco und Arche Noah wird mit sofortiger Wirkung bis nach den Osterferien am 19. April komplett eingestellt. Wegen der Möglichkeit einer Notbetreuung wird auf die gesonderte Mitteilung verwiesen. Alle Eltern sind von den Einrichtungen umfassend informiert worden, heißt es.

Öffentliche Einrichtungen geschlossen: Ferner wurde der Musikschulbetrieb eingestellt und die Mediathek geschlossen. Alle weiteren öffentlichen Einrichtungen und Räume sind ebenfalls bis auf Weiteres geschlossen. Dies betrifft die von Vereinen, Gruppen und der Volkshochschule genutzten Räume in der Sporthalle, der Schule, dem Schul- und Rathaus Reichenbach und das Dorfgemeinschaftshaus Niederwasser sowie die Spanische Weiterbildungsakademie AEF im ZIG. Versammlungen und Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern sind generell untersagt: "Wir empfehlen dringend, auch keine Veranstaltungen mit weniger als 100 Teilnehmern durchzuführen. Zusammenkünfte in Kirchen, Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sind ebenfalls verboten", heißt es in der Mitteilung. Sportbetrieb untersagt: Untersagt wird der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen. Die Spielplätze sind gesperrt.  Gastronomie öffnet nur mit Einschränkungen: Die Rechtsverordnung des Landes betrifft auch gewerbliche und private Einrichtungen und Betriebe. Untersagt ist der Betrieb von Fitnessstudios. Der Betrieb von Gaststätten wird grundsätzlich untersagt. Ausgenommen davon sind Speisegaststätten, die von 6 bis 18 Uhr öffnen dürfen, wenn sichergestellt ist, dass zwischen den Tischen beziehungsweise Stehplätzen ein Abstand von mindestens eineinhalb Metern eingehalten wird. "Außerdem ist sicherzustellen, dass im Falle von Infektionen für einen Zeitraum von jeweils einem Monat mögliche Kontaktperson nachverfolgbar bleiben. Deshalb müssen Anwesenheitslisten geführt werden", heißt es. Besuchsverbot im Stephanushaus:  Besonderen Schutz benötigen ältere, pflegebedürftige und kranke Mitmenschen. Für das Stephanushaus wurde deshalb ein absolutes Besuchsverbot ausgesprochen. "Wir bitten Sie um strikte Einhaltung. Ausnahmen in dringenden Fällen für nahe Angehörige sind vorab mit der Heimleitung abzusprechen", heißt es. Rathausbesuch mit Voranmeldung: "Wir wollen nach wie vor unseren Einwohnern dringend notwendige Verwaltungsleistungen wie gewohnt anbieten. Bitte melden Sie sich telefonisch oder per Mail mit Ihrem Anliegen bei uns. Wir stehen Ihnen während unserer Sprechzeiten zur Verfügung. Falls eine persönliche Vorsprache unumgänglich ist, melden Sie sich bitte an der Sprechanlage am Rathauseingang", weist Scheffold hin. Einkaufshilfe: Falls jemand eine Einkaufshilfe oder sonstige Unterstützung, zum Beispiel für Botengänge benötigt, kann er Unterstützung vom Christlichen Verein Junger Menschen (CVJM) erhalten. "Bitte melden Sie sich telefonisch oder per Mail bei der Stadtverwaltung 07833/7930, stadtverwaltung@hornberg.de oder beim evangelischen Pfarramt Telefon 07833/388 krenzthomas@t-online.de", heißt es. Bürgermeister Siegfried Scheffold appelliert: "Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Corona-Pandemie stellt unsere Gesellschaft vor eine bisher nicht gekannte Herausforderung. Ich appelliere an Sie alle, für die getroffenen Maßnahmen Verständnis zu zeigen und diese im Alltag zu befolgen. Bitte schränken Sie Ihre sozialen Kontakte auf das unbedingt notwendige Maß ein. Die Versorgung der Bevölkerung über unsere Lebensmittelbetriebe und die Apotheken ist auf jeden Fall immer sichergestellt. Geöffnet haben außerdem Getränkemärkte, Abhol- und Lieferdienste, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken, Sparkassen, Poststellen, Friseure und Zeitungsverkauf. Wir sind alle aufgefordert, unseren persönlichen Beitrag zu leisten, damit die Ausbreitung des Virus verlangsamt werden kann und unser Gesundheitssystem nicht überfordert wird.

Ich danke Ihnen für Ihre Mitwirkung und Ihr Verständnis und versichere Ihnen, dass die städtischen Mitarbeiter auf der örtlichen Ebene alles tun, was uns möglich ist und in unserer Kraft steht.

Scheuen Sie sich nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Unterstützung brauchen, weitere Fragen haben oder uns Anregungen geben wollen. Über die weitere Entwicklung halten wir Sie aktuell auf unserer Homepage, im Amtlichen Nachrichtenblatt und über die örtliche Presse auf dem Laufenden", richtet der Bürgermeister an die Bevölkerung.

Da es zu der Thematik ständig neue Entwicklungen und Informationen gibt, können sich Bürger über die Homepage des Sozialministeriums Baden-Württemberg unter http:// sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/ und dem Landratsamt Ortenaukreis, Gesundheitsamt unter www.ortenaukreis.de/corona tagesaktuell informieren.