Das Hofstetter Baugebiet "Am Schneitbach" soll erweitert werden. Foto: Störr Foto: Schwarzwälder Bote

Gemeinderat: "Kommunalkonzept" übernimmt Erschließungsträgerschaft für "Am Schneitbach II"

Das Hofstetter Neubaugebiet "Am Schneitbach II" wird mit einstimmigen Beschluss des Gemeinderats in Erschließungsträgerschaft der Freiburger Rüdiger Kunst Kommunalkonzept umgesetzt. Das entschied das Gremium in seiner jüngsten Sitzung.

Hofstetten. Nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens kann mit dem Verkauf der Bauplätze begonnen werden. Der erforderlichen Aufstellungsbeschluss fasste der Rat bereits in der Juli-Sitzung. Das vorhandene Wohngebiet "Am Schneitbach" wird je nach Planung um bis zu zwölf Bauplätze erweitert. Bereits der erste Abschnitt wurde über eine Erschließungsträgerschaft und damit außerhalb des Kernhaushalts abgewickelt.

Geschäftsführer Frank Edelmann informierte seitens des Freiburger Büros ausführlich über die Vorgehensweise. "Es muss streng getrennt werden, was in der Erschließung die Ebene der Gemeinde und was das Gebiet betrifft", erklärte er hinsichtlich der benötigten Treuhandkonten. Die Vorteile einer Erschließungsträgerschaft benannte er in der zügigen Bauland-Bereitstellung, der Möglichkeit zur Kostenneutralität für die Gemeinde, der personellen Entlastung der Verwaltung und der umfassenden Beratung. "Außerdem haben wir grundsätzlich die Möglichkeit zur Nachverhandlung mit Baufirmen, die Sie als Gemeinde nicht haben", verwies Edelmann auf ein entscheidendes Kriterium.

Die Koordination und Gesamtabrechnung der Erschließung sowie das Ausarbeiten und Abschließen von Verträgen gehöre ebenso zum Leistungspaket wie Verhandlungen mit Grundstückseigentümern. "Wenn alles richtig kalkuliert ist, geht es am Ende für die Gemeinde Null auf Null aus", betonte Edelmann.

Das Pauschal-Angebot des Unternehmens beträgt netto 29 900 Euro und enthält das Leistungspaket von der Vorbereitung bis zur Abrechnung. Außerdem wird es zehn Baustellen- und zehn Besprechungstermine geben. "Sie bekommen eine transparente Berechnung über die Kosten des Wohngebiets und den Grad der Re-Finanzierung."

Als beispielhaften Zeitplan – der aber von vielen Faktoren abhängig sei – stellte Edelmann zunächst das Bebauungsplanverfahren vor. "Wenn es ohne größere Probleme beim Arten- und Lärmschutz, mit Kampfmitteln oder der Archäologie geht und die Vermessung sowie die Grundstücksneuordnung beim Landratsamt zügig voran geht, sollte das Verfahren in zehn bis zwölf Monaten durch sein." Parallel dazu könnten Dinge wie das Umlegungsverfahren oder die Planung der Erschließungsanlagen laufen. Ende 2020 könnten die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen sein und mit dem Verkauf der Bauplätze begonnen werden. "Mitte 2021 könnte der Hochbau durch die Häuslebauer beginnen", blickte Edelmann voraus.

Die weiteren erforderlichen Beschlüsse zum Erschließungsvertrag, der Kostenerstattungsvereinbarung für die anteiligen Erschließungskosten, dem Auftrag zur treuhänderischen Finanzierung, der Einrichtung notwendiger Treuhandkonten sowie dem Einholen der Rechtsaufsichts-Genehmigung erfolgt in der Novembersitzung des Gemeinderats.