Stadtbaumeister Roland Wacker (von links), Bürgermeister Philipp Saar und Ortsvorsteher Andreas Isenmann diskutierten mit Bürgern über die Ausbaupläne des RP. Foto: Kleinberger Foto: Schwarzwälder Bote

B 33: Lärmschutzwand ist in Augen der Verwaltung ein Muss / Schreiben ans RP sollen Dringlichkeit belegen

Lärmschutz, Umleitung, Kreuzungssituation: Der dreistreifige Ausbau der B 33 zwischen Haslach und Steinach ist mit vielen Fragezeichen verbunden. Der Ortsteil Bollenbach will die Lärmschutzplanung nicht hinnehmen.

Haslach. Gut 100 Bürger waren am Mittwochabend in das Dorfgemeinschaftshaus in Bollenbach gekommen, um sich über die Pläne zu informieren. Ortsvorsteher Andreas Isenmann, Bürgermeister Philipp Saar sowie die Stadtbaumeister Roland Wacker und Katharina Rauer gaben zunächst einen Überblick über die Pläne, für die derzeit das Planfeststellungsverfahren läuft.

Mit diesen sind weder die Stadt Haslach noch der Ortsteil Bollenbach zufrieden. Der Knackpunkt: Lärmschutz. Wie berichtet, versagt das Regierungspräsidium (RP) Freiburg den Bau von Lärmschutzwänden, weil nach dessen Berechnungen passiver Schutz ausreicht. Wie Wacker und Isenmann am Abend ausführten, gibt es aber zwei verschiedene Richtlinien, nach denen Bollenbach hier behandelt wurde: Die TA Lärm, die beim Neubaugebiet zugrunde gelegt wurde, und das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), nach dem die Lärmbelastung entlang der B 33 bewertet wird. Das ist rein formal korrekt – hat aber einen bedeutenden Nachteil für die Betroffenen. Denn würden die Grenzwerte der TA Lärm auch für die B 33 gelten, wären diese im Gebiet weit überschritten und Schallschutzwände notwendig. Dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird, stieß unter den anwesenden Bürgern auf absolutes Unverständnis. Die Lärmberechnung, die der Entscheidung zu Grunde gelegt wurde, spart zudem einige Häuser aus, die sehr nah an der B 33 liegen. "Ein Schelm, der Böses dabei denkt", war aus dem Zuschauerraum zu diesem Punkt zu hören.

Problem: Umleitung über Wirtschaftswege

Mit diesem begegnen die Bollenbacher auch einem anderen Teil der Planung. Während der Bauphase will das RP den Verkehr einspurig immer auf der Bundesstraße halten – und für die Gegenrichtung die Wirtschaftswege der Landwirte nutzen. Aus Sicht der Verwaltung und des Ortschaftsrats ist wegen der zusätzlichen Verkehrsbelastung nicht gewährleistet, dass die Bauern während der Bauzeit ihre Ländereien bewirten können. Das muss aber – auch gemäß der Stellungnahme, die der Ortschaftsrat ans RP senden wird – gewährleistet sein. In der anschließenden Diskussion kam auch die Frage auf, ob der Verkehr nicht über die Kreisstraße in Steinach geleitet werden könnte. Die Verwaltung gab dahingehend zu bedenken, dass dieser Planung, die dem Plenum eigentlich logischer erschien, auch Steinach zustimmen muss.

Die Stadt Haslach fordert zudem, dass die Abfahrt der B 33 nach Haslach in die Planung aufgenommen wird. Das RP hat dies nicht getan, weil es damit rechnet, dass auch die Haslacher Ortsumfahrung bald gebaut wird. Diese Einschätzung sorgte für großes Gelächter unter den Anwesenden. Da die Kreuzungssituation gerade für die Bollenbacher derzeit absolut nachteilig ist, will die Stadt erreichen, dass ein Provisorium gebaut wird.

Isenmann wurde während der Diskussion nicht müde, die Bürger zu ermahnen, Einwendungen an das RP zu schicken. Denn nur dann gäbe es überhaupt eine Chance, dass an der bestehenden Planung noch einmal nachgebessert wird. Laut Saar sind viele einzelne Einwendungen auch effektiver als eine Unterschriftenliste. Die Frist läuft noch bis Donnerstag, 1. Februar, Informationen erteilt auch Ortsvorsteher Andreas Isenmann.

Die Stadt hofft hinsichtlich der anstehenden Haslacher Ortsumfahrung auf ein Einlenken des RP und eine politische Lösung. Die Umfahrung ist unterdessen nicht Teil der derzeitigen Planung – und den Optimismus des RP vermochte der Bürgermeister launig zu dämpfen: "Ich setze mich auch weiterhin dafür ein, dass eine Umfahrung noch zu meinen Lebzeiten kommt", kommentierte er Wackers Aussage, das Regierungspräsidium rechne mit einer baldigen Entscheidung.

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens können gegen die Planung noch Einwände eingegeben werden. Diese müssen schriftlich an das Regierungspräsidium Freiburg gerichtet werden und gehen dann an die Adresse:

Regierungspräsidium Freiburg, Referat 24, 79083 Freiburg i. Br. Die Frist läuft am Donnerstag, 1. Februar, ab.