Der Steinacher Gemeinderat hat sich grundsätzlich für die Schaffung von weiteren pflegeleichten Gräbern ausgesprochen. Auch die Änderung der Friedhofs- und Bestattungsgebühren-Satzung wurde einstimmig beschlossen.
Seitens der Verwaltung stellte Simone Muth die zunehmende Nachfrage nach pflegeleichten Gräbern dar. „Oft sind Angehörige nicht mehr in der Lage, sich altersbedingt oder weil sie nicht mehr in Steinach wohnen, um Gräber zu kümmern.“ Bei einer Beisetzung im Wiesengrab handele es sich um eine einfache, naturverbundene Bestattungsform. Die Grabpflege erfolgt durch die Gemeinde, es gibt keine individuelle Bepflanzung. Lediglich eine einheitliche Namenstafel wird am Rand für den Verstorbenen angebracht.
Einfache, naturverbunde Form der Bestattung
In Steinach sind vorerst 32 Urnengräber und zehn Erdgräber im Wiesenfeld vorgesehen, für Welschensteinach berät sich zunächst der Ortschaftsrat in seiner nächsten Sitzung. Auf dem dortigen Friedhof wären zwölf Urnen- und drei Erdgräber auf einem Wiesenfeld möglich. Die Wiesengräber werden als sogenannte Wahlgräber angeboten, womit eine Verlängerung der Liegezeit ebenso möglich sein wird wie die Bestattung mehrerer Personen. In Steinach werden Wiesengräber im Laufe des kommenden Jahres geschaffen, ab November können voraussichtlich die ersten Bestattungen stattfinden. Nachdem die letzte Anpassung der Gebührensätze 2018 stattfand, wurden diese nun neu kalkuliert und die neue Bestattungsform berücksichtigt.
Der Berechnung wurden die Kosten aus dem Jahr 2022 zugrunde gelegt, ein Reihengrab als Einzelgrab kostet künftig 850 Euro, für Kinder bleiben die Gebühren mit 200 Euro gleich. Bei Wahlgräbern gilt für ein Einzelgrab der neue Satz von 1300 Euro, für ein Doppelgrab 1600 Euro. Wird das Doppelgrab als Tiefgrab ausgebildet entstehen zusätzliche Kosten von 250 Euro.
Ein Urnengrab kostet ab Januar 550 Euro, ein Urnengrab im Urnenhain 300 Euro. Für die neuen Wiesengräber fallen bei einer Erdbestattung 1000 Euro an Gebühren an, bei einer Urnenbeisetzung 600 Euro. Auch die Gebühren für das Abräumen eines Grabes wurden neu kalkuliert. Was bisher einheitlich 82,50 Euro kostete, wird nun in vier Kategorien aufgeteilt. Die Grabräumung mit Entfernung des Fundamentes kostet künftig 250 Euro, bleibt das Fundament und wird nur der Rest abgeräumt, kostet das 150 Euro. Das Abräumen eines Urnengrabes wird mit 75 Euro berechnet, das Entfernen und Entsorgen eines Grabsteins mit 50 Euro.
Das sagen die Gemeinderäte
Gemeinderat Alexander Kern (CDU) war es grundlegend wichtig, so viel Individualität wie möglich zuzulassen und nur so viel zu regulieren, wie unbedingt nötig ist. Auch Günter Schmidt (Freie Wähler) sprach sich für eine einfache und einheitliche Friedhofsatzung aus. Als ergänzenden Punkt beschlossen die Gemeinderäte einstimmig, dass schmiedeeiserne Kreuze künftig die Höhe der üblichen Holzkreuze nur wenig überschreiten dürfen. Für Gemeinderätin Christine Haas-Matt (Freie Wähler) war die Individualität in der Grabgestaltung auch ein Ausdruck der Persönlichkeit des Verstorbenen, weshalb es diese zu ermöglichen gelte. Steinachs Bürgermeister Nicolai Bischler verwies allerdings auf eine gewisse Linie im Erscheinungsbild, die anhand der Friedhofssatzung erreicht werden soll.