Freilaufende Katzen sind in Hornberg bald besser geschützt. Quelle: Unbekannt

Der Gemeinderat Hornberg hat sich mit zwei Gegenstimmen für die vorgeschlagene Katzenschutzverordnung für die Stadt entschieden. Dem voraus ging eine intensiv geführte Debatte.

Hornberg - Der Tierschutzverein Hornberg-Gutach hatte bei der Stadt Hornberg einen Antrag auf Erlass einer solchen Verordnung gestellt, vorab war in den Ortschaftsräten in Niederwasser und Reichenbach ausführlich darüber informiert und diskutiert worden (wir berichteten mehrfach).

Betretungsrecht ist nur das letzte Mittel

Der Ortsvorsteher von Niederwasser berichtete über die Entscheidung des dortigen Ortschaftsrats, der den Erlass der Verordnung mit zwei Gegenstimmen befürwortet. Ganz anders in Reichenbach. Ortsvorsteher Gottfried Bühler hielt ein Plädoyer gegen die Verordnung, er wiederholte die Argumente, die in der dortigen Sitzung des Ortschaftsrats genannt wurden (wir berichteten). Die Verordnung verursache zu viel Bürokratie und sei unverhältnismäßig, da es nur vereinzelte Fälle gebe. Grund für die vielen freilebenden Katzen seien Menschen, die sich Tiere anschafften und wieder aussetzen. Vehement wandte er sich gegen das in der Verordnung festgelegte Betretungsrecht. Der Vorsitzende des BLHV-Hornberg, Bernhard Jogerst (FW), stimmte ihm zu. Hauptamtsleiter Oswald Flaig versuchte zu beruhigen. Das Betreten eines Hofs gelte als letztes Mittel, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft seien, bekräftigte auch Bürgermeister Siegfried Scheffold. In dem Fall sollte auch jemand von der Verwaltung dabei sein. Das soll in der Verordnung schriftlich festgehalten werden, forderte Bernhard Jogerst.

Stimmen für die Verordnung

Jörg Fehrenbacher (FW) betonte, es gehe um das Tierwohl und da bräuchten sich die Landwirte doch nicht zu verstecken, da sie dieses im Blick haben würden. Er machte auf die Gefahr durch Wildkatzen aufmerksam, die sich langsam ihren Lebensraum im Land zurückerobern und streng geschützt sind. Es wolle keiner, dass diese sich mit verwilderten Katzen paaren. Rolf Hess sprach für die SPD-Fraktion. Die bisherigen Maßnahmen hätten nichts gebracht, die SPD sehe keinen Grund, nicht zuzustimmen. Erich Fuhrer (CDU) war die in der Verordnung festgelegte Registrierungspflicht wichtig. Diese gebe es nur verbunden mit der Kastration der Katze, entgegnete der Bürgermeister. Er betonte das gute Verhältnis der Stadt zum Tierschutzverein. Dieser leiste eine sehr gute Arbeit, von der die Stadt profitiere. Um den Gegnern der Verordnung entgegen zu kommen, wird die Verordnung statt sechs Monate nach ihrer Bekanntmachung erst nach zwölf Monaten in Kraft treten, um Katzenhaltern mehr Zeit zu geben, auf freiwilliger Basis die Vorgaben zu erfüllen.

Das Gesetz

Durch das im Jahr 2013 in Kraft getretene Änderungsgesetz zum Tierschutzgesetz wurden die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung den unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen zu beschränken oder zu verbieten, soweit dies zur Verhinderung erheblicher Schmerzen, Leiden oder Schäden bei den im betroffenen Gebiet freilebenden Katzen erforderlich ist. Die Landesregierung hat diese Ermächtigung auf die Städte und Gemeinden übertragen.