Zur Vermeidung einer Infektion mit der Geflügelpest müssen Geflügelhalter umfassende Maßnahmen einhalten. Quelle: Unbekannt

Die Geflügelpest kommt näher – auch der Ortenaukreis warnt vor der gefährlichen Krankheit, die ganze Bestände hinwegrafft. Von den Maßnahmen sind auch Kinzigtäler Kleintierzüchter betroffen.

Stallspezifische Kleidung, Fütterung nur im Gebäude oder sogar die Vermeidung von indirektem Kontakt mit Wildvögeln: Viele der Regeln, die der Ortenaukreis für den Umgang mit der Geflügelpest aufstellt, scheinen mit einem großen zusätzlichen Aufwand verbunden zu sein.

Dabei sind sie wichtig, denn seit Mitte November wird die Geflügelpest vermehrt bei Wildvögeln in Norddeutschland festgestellt. Erste Fälle sind auch schon in Baden-Württemberg aufgetreten.

Grippevirus ist für Vögel hoch ansteckend

"Beim Geflügelpestvirus handelt es sich um ein auf Vögel spezialisiertes, hoch ansteckendes Grippevirus, das leicht von infizierten Wildvögeln auf unser Hausgeflügel, besonders Hühner und Puten, übertragen werden kann", warnt so Petra Hoferer, Expertin beim Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung im Landratsamt Ortenaukreis, in einer Pressemitteilung. Die Gefahr einer Einschleppung in den eigenen Bestand bestehe aber nicht nur durch Ansteckung über Wildvögel, heißt es in der Mitteilung weiter.

Im Fall der Fälle ist eine Entschädigung möglich

Um die Tiere zu schützen, sei es daher unumgänglich, die in der Geflügelpest-Verordnung vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen (siehe Info). Das gelte auch für Hobbyhalter, stellt der Kreis klar.

Klaus Blum, Vorsitzender der Hausacher Kleintierzüchter C 71, erklärt, was das in der Praxis vor Ort bedeutet.

Um die Tiere vor einer Erkrankung zu schützen, ist es besonders wichtig, dass alle Geflügelhalter, auch Hobbyhalter, die in der Geflügelpest-Verordnung vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen konsequent umsetzen.

Unklares Krankheitsgeschehen sollte sofort geklärt werden

Zu den wichtigsten Regeln gehört beispielsweise, Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren und bei erhöhten Tierverlusten im Bestand die Tiere durch einen Tierarzt untersuchen zu lassen, um ein unklares Krankheitsgeschehen schnellstmöglich abzuklären.

"Unsere Geflügelzüchter bewahren das Futter generell in Innenräumen und nicht zugänglich für andere Tiere – hier sind insbesondere Mäuse und Ratten zu nennen – auf", beantwortet Blum die Anfrage unserer Zeitung. Da die Züchter in der Regel mit dem Auto in die Zuchtanlage kommen, sei alleine schon aus Gründen der Verschmutzung das Anziehen von Stallkleidung vor Ort geboten.

"Die Geflügelzüchter halten sich in jedem Fall an die geltenden Verordnungen", macht Blum deutlich. Die Zuchtanlage selbst sei selbstverständlich beim Veterinäramt gemeldet.

Kauf von Tieren ist in den meisten Fällen unproblematisch

Was den Zukauf von Tieren betrifft, sei dieser unproblematisch, solange die zu verkaufenden Tiere nicht aus einem Sperrbezirk eingeführt werden. Und auch bei Schauen läuft es momentan ohne besondere Vorgaben, außer: "Das Geflügel muss gegen die Newcastle-Krankheit geimpft sein, Tauben gegen das Paramyxovirus." Darüber hinausgehend gibt es derzeit im Ortenaukreis keine besonderen Vorgaben.

Sollte ein positiver Fall auftreten, würde das Veterinäramt entsprechende Maßnahmen einleiten. "Dann ist davon auszugehen, dass sämtliche Tiere getötet werden müssten", macht Blum deutlich. Die Tiere der Zuchtanlage sind laut dem Vorsitzenden daher bei der Tierseuchenkasse gemeldet, wodurch eine Entschädigung möglich sei.

Diese Regeln gelten jetzt

"Jede Geflügelhaltung, darunter fallen Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel, muss im Ortenaukreis beim Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung angemeldet und registriert werden", teilt der Kreis mit. Dabei sei es besonders wichtig, mitzuteilen, ob sich das Geflügel im Stall oder im Freien befindet, damit bei Krankheiten oder Seuchen schnell gehandelt werden kann. Der Antrag zur Registrierung der Tierhaltung ist auf der Homepage des Ortenaukreises www.ortenaukreis.de unter dem Suchbegriff "Tierhalteantrag" abrufbar. Außerdem müssen Geflügelhalter zum Schutz ihrer Tiere unbedingt folgende Regeln einhalten:

Kein direkter oder indirekter Kontakt der Tiere mit Wildvögeln

Betreten der Ställe und Gehege nur mit stallspezifischer Kleidung beziehungsweise Schutzkleidung einschließlich Wechsel des Schuhwerks

Waschen der Hände mit Wasser und Seife vor dem Betreten und nach dem Verlassen der Ställe und Gehege

Füttern von Geflügel bei Auslauf- oder Freilandhaltung ausschließlich im Stall

Tränken nur mit Leitungswasser

Betriebsfremde Personen und Haustiere von den Ställen fernhalten

Nur Zukauf gesunder Tiere aus unverdächtiger Herkunft

Im Falle einer Aufstallungspflicht können Halter von Geflügel in Volieren eine Ausnahmegenehmigung beim Veterinäramt beantragen. Um im Krisenfall eine Ausnahmegenehmigung von der Aufstallungspflicht zu erhalten, ist es sinnvoll, dass sich Volierenhalter im Vorfeld mit dem Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung in Kontakt setzen, Ansprechpartnerin ist laut Mitteilung Petra Hoferer unter Telefon 0781/8 05 90 91.