Die Glaseinfriedung der Gartenwirtschaft des Gasthauses Fortuna entspricht jetzt den Richtlinien zur Nutzung öffentlicher Flächen in der Wolfacher Innenstadt. Foto: Kern/Picasa

Eine entschiedene Ablehnung erteilte der Technische Ausschuss umfriedeten Werbetafeln und Warenständern sowie einheitlichen Sonnenschirmen bei den Gastronomen. Einem anderem ihrer Wünsche zeigte er sich jedoch sehr aufgeschlossen gegenüber.

Mit den Richtlinien zur Nutzung öffentlicher Flächen in der Wolfacher Innenstadt hat sich der Technische Ausschuss am Mittwoch beschäftigt. Die bisher geltende Satzung aus dem Jahr 2020 wurde modifiziert, orientiert sich insgesamt jedoch an deren Inhalte. Die jetzt beschlossene Anpassung soll den Gastronomen die Umzäunung ihrer Gartenwirtschaften zur Sicherheit der Kundschaft gestatten.

Aktueller Anlass war die neu errichtete Glaseinfriedung im Bereich der Gartenwirtschaft des Gasthauses Fortuna, die nach den zuvor geltenden Richtlinien nicht zulässig war. In dem Zusammenhang drückte Kordula Kovac (CDU) ihr Missfallen darüber aus, dass Fakten geschaffen wurden, die der Ausschuss jetzt zurechtrücken müsse. Veränderungen außerhalb der Satzung sollten mit der Stadt abgesprochen werden. Eingangs der Beratung hatte Bürgermeister Thomas Geppert darauf hingewiesen, dass weitere Eventualitäten zu klären sind unter dem Aspekt des gewünschten Stadtbilds. Eine davon war die Option, dass auch die Einzelhändler eine Umzäunung einrichten können.

Kein einheitliches Gesamtbild

Die Vorstellung von umfriedeten Werbetafeln und Warenständern stieß auf wenig Gegenliebe und wurde abgelehnt. Ebenfalls ein „Nein“ gab es zum einheitlichen Erscheinungsbild der Sonnenschirme der Gastronomen. Nicht zuletzt mit eine Rolle spielte hier die Anmerkung Gepperts, dass als Anreiz zur Umsetzung ein Zuschuss der Stadt in die Überlegungen mit einfließen sollte.

Des Weiteren kam die frei zu haltende Gehwegbreite zur Sprache, die Hans-Joachim Haller (SPD) thematisierte. Die Abmessung ist laut Geppert von der ursprünglichen Fassung der Satzung übernommen worden, betrage 1,50 Meter und gehe immer vom sogenannten gesägten Pflaster aus.

Aufgeschlossen zeigte sich das Gremium gegenüber dem Wunsch etlicher Gastronomen, ihre Gartenwirtschaften ganzjährig zu öffnen. „Der Bedarf für die Außengastronomie auch im Winter ist da“, erklärte Claudia Haberstroh vom Ordnungsamt. Thomas Schmider (FW) gab zu bedenken, dass es trotz der milden Winter der vergangenen Jahre auch mal wieder schneien könne und der Schneepflug Schäden verursachen könne. Geppert griff die Anregung als Eintragung der haftungsmäßigen Freistellung der Stadt bei Schneebruch auf.

Das Vorgehen bei Veranstaltungen

Der örtlichen Gastronomie soll weiterhin der Rücken gestärkt werden, indem zukünftig von dem Rückbau der Gartenwirtschaften bei Märkten abgesehen werden soll. Haller wünschte sich eine klare Regelung zugunsten der Gastronomie. Das könnte indes Konsequenzen nach sich ziehen: langjährige Marktbeschicker wollen Wolfach den Rücken kehren, wenn ihre Stammplätze in der Hauptstraße nicht mehr in der gewohnten Weise buchbar sind. „Wir könnten bis zu acht Stammbeschicker verlieren“, schilderte Haberstroh die ablehnende Haltung etlicher Händler. Bürgermeister Geppert kündigte eine zeitnahe Beratung über das Thema im Gemeinderat an.

Märkte

In Wolfach werden mit Fasten-, Pfingst-, Gallus- und Kuchenmarkt derzeit vier Märkte im Jahr veranstaltet. Ob dies so bleiben oder reduziert werden soll, gab Bürgermeister Geppert – auch unter dem Aspekt des großen Aufwands der Organisation – dem Ausschuss mit auf den Weg.