Verkehrsbehörde lehnt Wunsch ab: Es bleibt bei Tempo 50 ab Friedhofsweg in Heiligenzell.Foto: Bohnert-Seidel Foto: Lahrer Zeitung

Rat: Verkehrsbehörde lehnt Wunsch der Heiligenzeller ab

Heiligenzell (cbs). Im Oktober 2020 hat sich die Straßenverkehrsbehörde gemeinsam mit Vertretern der Gemeinde Friesenheim die Verkehrssituation in Heiligenzell angeschaut. Ganz oben auf der verkehrlichen Wunschliste des Rates stand das durchgängige Tempo 30 auf der Heiligenzeller Hauptstraße vom Ortseingang bis zum Ortsausgang. Im Sommer hatte die Verkehrsbehörde das Tempo-30-Schild von der Ortsverwaltung bis auf die Höhe Einmündung zum Friedhof versetzt. Der Rat wollte aber eine komplette Tempo-30-Regelung für die Strecke – dies wurde abgelehnt.

Aktuell besteht in Heiligenzell auf der Hauptstraße eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Stundenkilometer im Kernbereich von Haus Nummer 4 bis zum Knoten Benzengärtle. Eine weitere Geschwindigkeitsbegrenzung sei jedoch nur möglich, wo dies aufgrund der besonderen Umstände notwendig ist, heißt es von der Straßenverkehrsbehörde. Das sei auf jeden Fall auf Höhe der Ortsverwaltung ohnehin gegeben, weil dort in Gänze ein Gehweg fehlt. Beschränkungen des fließenden Verkehrs dürften nur angeordnet werden, wo aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage bestehe, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung für Leib, Leben oder bedeutende Sachwerte übersteige, teilte Ortsvorsteherin Brigitta Schrempp in der jüngsten Sitzung des Rates mit. Ein Indiz hierfür wären beispielsweise auffällige Unfallzahlen. Besondere Verhältnisse lägen im Fall der Heiligenzeller Hauptstraße jedoch nicht vor. Die Unfalllage sei in diesem Bereich "glücklicherweise" unauffällig. Eine Ausweitung der Geschwindigkeitsbeschränkung sei demnach nicht möglich.