Neuried will etwas tun hinsichtlich erneuerbarer Energie. Angedacht sind Photovoltaikanlagen – unter anderem auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Foto: Schulze

Was kann in Sachen erneuerbare Energie in Neuried schnellstmöglich realisiert werden? Darüber hat sich die Verwaltungsspitze mit dem Landtagsabgeordneten Thomas Marwein unterhalten – und sich für einen "mutigen Schritt" entschieden.

Neuried -

Das Thema köchele schon lange in der Gemeinde. Im April habe man sich das erste Mal damit befasst und sei dem Thema Windkraft und der Frage nach der Machbarkeit nachgegangen, erklärte Bürgermeister Tobias Uhrich. Man habe Gespräche mit dem E-Werk geführt. Es sei sogar bereits ein geeigneter Standort zwischen Schutterzell und Ichenheim ausfindig gemacht worden. "Das Thema hatte sich dann aber wieder erledigt", berichtete Uhrich. "Im Sommer kam die Nachricht, dass das Vorhaben wegen der Fördermöglichkeiten nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz, doch nicht mehr möglich ist", so Bauamtsleiter Peter Winkels. Gefördert würden nur noch Windkraftanlagen an Autobahnen und Bahnstrecken – der angedachte Standort für die Windkraftanlage in Neuried sei von beidem zu weit weg. "So war dieses Potenzial für uns gestorben. Windkraft scheiterte also nicht an fehlendem Wind, sondern an den formalen Gründen", erklärte der Bauamtsleiter. "An der Thematik Energie wollten wir dennoch weiter festhalten", betonte Winkels.

So habe man den Blick weiter in Richtung Photovoltaik geschärft: Wo könnten überall Photovoltaikanlagen innerhalb der Gemeinde Neuried installiert werden? Dieser Frage sei man auf den Grund gegangen und habe sich von Beginn an dafür ausgesprochen, diese Anlagen nur in Form von Synergienutzung zu installieren: Etwa zusätzlich auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, auf Parkplätzen oder auf Baggerseen. "Die Doppelnutzung ist uns wichtig", betonte Uhrich.

Landtagsabgeordneter erfreut über das Vorhaben

Aktuell sei der Gesetzgeber – also Bund und Land – bestrebt, Erleichterungen für die Umsetzung der regenerativen Energieformen zu schaffen – "und deshalb müssen wir auch jetzt handeln – geeignete Flächen benennen, den rechtlichen Rahmen für eine mögliche Genehmigung erarbeiten und uns Gedanken machen über mögliche Betreibermodelle", so Winkels.

Neuried habe sich bereits intensiver mit dem rechtlichen Rahmen befasst: "Wir haben entweder den Bebauungsplan oder den Paragrafen 35 – privilegierte Bauvorhaben im Außenbereich (siehe Info)", so der Bauamtsleiter. Und es gebe Kommunen, die sich bereits getraut hätten, die Umsetzung nach dem Paragrafen 35 zu genehmigen – "und das ist auch unser Bestreben", sagte Winkels. Gegen ein Bebauungsplanverfahren würden der große Aufwand für die Verwaltung sowie die hohen Kosten sprechen. Im Paragrafen 35 wäre der "einfache Weg eigentlich schon drin festgehalten."

Für dieses Wagnis hätte die Gemeinde Neuried gerne rechtliche Unterstützung. "Das ist ein mutiger Schritt von uns. Wir ziehen uns trotz all der anderen Krisen und dem immer höheren Berg an Aufgaben, die an die Kommunen abgegeben werden, auch noch diesen Schuh an. Bitte unterstützen Sie uns", richtete der Neurieder Bürgermeister das Wort direkt an den Landtagsabgeordneten.

"Neuried rettet nicht die Welt. Aber sie könnte eine Initialzündung auslösen – vielleicht traut sich nach Ihnen die ein oder andere Gemeinde ebenfalls, diesen Weg zu gehen", so Marwein, für den das Vorhaben erfreulich klinge. Versichern könne er, dass das Thema Energie bei der Landesregierung "ganz oben" stehe. Es werde sich "in alle Richtungen Gedanken gemacht". Er werde das Anliegen der Gemeinde mitnehmen.

Paragraf 35

Der Paragraf 35 des Baugesetzbuches legt die Bebauung im Außenbereich fest. Dort heißt es unter anderem: "Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig ist, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt; einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung dient; der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient; der Nutzung solarer Strahlungsenergie in, an und auf Dach- und Außenwandflächen von zulässigerweise genutzten Gebäuden dient, wenn die Anlage dem Gebäude baulich untergeordnet ist."