Der 15-Jährige soll in Ettenheim insgesamt einen Schaden im fünfstelligen Bereich verursacht haben. Foto: Ullrich

Ein Einbruchsversuch in eine Gartenhütte beunruhigt die Bürger. Der Grund: Der Jugendliche, der diese Tat begangen haben soll, ist für die Polizei kein Unbekannter. Schon mehrere Straftaten in Ettenheim sollen auf sein Konto gehen.

Eine Wildkamera hatte die Tat des 15-Jährigen am 16. Januar festgehalten: Gegen 10.45 Uhr hatte er versucht, die Eingangstüre einer Gartenhütte aufzuhebeln. Aufgrund der Kamerabilder kann der Jugendliche identifiziert werden. Der Polizei sei der 15-Jährige kein Unbekannter, ist in der Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Offenburg zu diesem Fall zu lesen.

 

Mehr ins Detail geht man in der Facebook-Gruppe „Netzwerk Ettenheim und Umgebung“. Dort kochen die Emotionen ob der mutmaßlichen neuerlichen Tat des Jugendlichen hoch: „Der besagte junge Mann hat jetzt dann mindestens die 30. Straftat innerhalb von zwölf Monaten vollbracht. Der Staat schaut hier nur zu, die Mutter ist einfach nur überfordert. Statt ihn einzusperren, lümmelt der Typ nachts mit seiner Clique rum, trotz Stadtverbot und Verweisungen“, macht dort ein anonymer Teilnehmer seinem Frust Luft.

Auch die Kommentatoren unter dem Post sind ob des Falls sichtlich beunruhigt und wütend. „Normalerweise müsste er schon längst in Jugend-Arrest. Und wenn er noch nicht aufhört: Jugendknast“, argumentiert ein Nutzer, dem viele zu stimmen. Andere hingegen erklären, dass eine Gefängnisstrafe in so einem Fall eher eher kontraproduktiv sei und der Jugendliche dadurch allenfalls noch weitere „Kontakte“ knüpfe. Sie plädieren für Sozialstunden oder Hilfe durch einen Sozialarbeiter.

Doch was ist offiziell über den Fall bekannt? Und wie reagieren die Behörden? Ettenheims Bürgermeister Bruno Metz erklärt auf Anfrage unserer Redaktion, dass er zu dem Fall leider keine Auskunft geben könne – obwohl sowohl er als auch die Ettenheimer Polizei sich um weitere Informationen zu dem Jugendlichen bemüht hätten: „Wir wissen leider selbst tatsächlich nichts darüber. Das Offenburger Polizeipräsidium sagt uns leider nichts“, so Metz.

Polizeipräsidium Offenburg bestätigt einen hohen Schaden

Auf Nachfrage unserer Redaktion bestätigt die Polizei immerhin, dass die Taten, die der Jugendliche bisher begangen haben soll, nicht unerheblich seien. „Der Schaden steht noch nicht genau fest, dürfte sich aber im niedrigen fünfstelligen Bereich bewegen“, antwortet Polizeisprecher und Kriminalkommissar Ansgar Gernsbeck.

Was aber folgt daraus und wie geht es mit dem Jugendlichen nun weiter? „Die Polizei legt die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft vor. Letztendlich entscheidet die Justiz. Die Strafzumessungen ergeben sich aus dem Gesetz“, sagt Gernsbeck.

Jugendamt verfügt über ein Bündel an Maßnahmen

Was heißt das konkret? Wie geht das Gesetz mit solchen jugendlichen Intensivtätern um? „Auch bei Kindern und Jugendlichen erfolgt ein konsequentes Einschreiten in enger Abstimmung auch mit Jugendhilfeeinrichtungen“, so Gernsbeck. Daraufhin hat unsere Redaktion beim Ortenauer Jugendamt nachgefragt. Kai Hockenjos, Pressesprecher des Landratsamts, gibt für dieses Auskunft: „Wenn Jugendliche straffällig werden, schaltet sich immer das Jugendamt ein. In einem solchen Fall folgt eine engmaschige Betreuung. Aber die einzelnen Maßnahmen werden immer individuell abgestimmt“, erläutert er. Darüber, welche Konsequenzen dieser spezielle Jugendliche tragen muss, wolle beziehungsweise könne er jedoch mit Verweis auf das Sozial- und Jugendgesetz keine Auskunft geben. Zu leicht wäre der 15-Jährige sonst identifizierbar. Jedoch, so versichert Hockenjos: „Es gibt schon ein Bündel an Maßnahmen, die in einem solchen Fall ergriffen werden, um allen Seiten gerecht zu werden.“

Das ist zu tun

Welches Vorgehen rät die Polizei der Bevölkerung in diesem Falle? Im Prinzip das, was auch sonst bei jedem anderen Fall gelte: „Straftaten sollten immer zur Anzeige gebracht werde“, betont Gernsbeck.