Das Urteil im Fall des sogenannten Kreiselmords ist rechtskräftig: Der Bundesgerichtshof wies die Revision der Angeklagten als unbegründet zurück, teilt das Landgericht Offenburg mit. Sie war wegen Beihilfe zum Mord zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Foto: Baublies

Das Urteil im Fall des sogenannten Kreiselmords ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts bestätigt und die Revision der Angeklagten als unbegründet verworfen.

Offenburg - Das Urteil im Fall des sogenannten Kreiselmords ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Offenburg vom 21. Dezember 2021 bestätigt und die Revision der Angeklagten als unbegründet verworfen, teilt das Landgericht mit. Die Angeklagte war wegen Beihilfe zum Mord zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt worden.

Revision des Ehemanns bereits 2020 verworfen

Die Revision ihres wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilten Ehemanns war bereits durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 18. Juni 2020 als unbegründet verworfen worden. Nach den rechtskräftigen Feststellungen des Landgerichts pflegte die Verurteilte über Twitter eine erotische Beziehung mit dem späteren Opfer. Als ihr Ehemann davon erfuhr, fühlte er sich in seiner Ehre verletzt. Gemeinsam mit seiner Ehefrau, die für ihn den Liebhaber identifizieren sollte, lockte er den Internet-Liebhaber seiner Frau am 11. Mai 2018 gegen 23 Uhr in die Nähe des Ortenberger Kreisels in Offenburg.

Opfer stirbt noch am Ort des Geschehens

Der Ehemann hielt sich zunächst im Fahrzeug versteckt, während seine nunmehr ebenfalls rechtskräftig verurteilte Ehefrau außerhalb des Pkw auf ihren Internet-Liebhaber wartete. Als dieser angekommen und aus seinem Fahrzeug ausgestiegen war, gab sich der Ehemann zu erkennen und schoss mehrmals auf das Opfer, das zu fliehenversuchte, dann aber auf der Straßenkreuzung zusammenbrach. Der Mann starb noch am Tatort.