Der Jugendliche wurde mit Aufnahmen erpresst, die er zuvor per Smartphone verschickt hatte, teilt die Polizei mit. Foto: Hildenbrand

Ein Jugendlicher aus dem nördlichen Ortenaukreis ist am Samstagabend Opfer sogenannter "Sextortion" geworden. Er überwies eine vierstellige Summe an die Erpresser.

Ortenau - Das Opfer wurde mehrere Male durch eine unbekannte Person aufgefordert, Geld zu überweisen, teilt die Polizei mit. Sollte er den Anweisungen nicht folgen, würden intime Bilder des Geschädigten veröffentlicht werden. Die sollen in einem vorangegangenen Chat über die Anwendung "Snapchat" entstanden sein. Letztlich überwies das Opfer einen Betrag im unteren vierstelligen Bereich.

Täter drohen mit Veröffentlichung von Nacktfotos

"Sextortion" ist eine Deliktform, bei der dem Opfer mit der Veröffentlichung von Nacktfotos oder -videos gedroht wird. "Wie auch im aktuellen Fall, ist die Vorgehensweise der Täter recht einfach und hinterhältig", so die Polizei. Nachdem die Betrüger mit den späteren Geschädigten über soziale Plattformen in Kontakt getreten sind, folgt ein intimes Bild des vermeintlichen Chatpartners.

Anschließend erhält das Opfer die Aufforderung ebenfalls sexuelle Aufnahmen zu versenden, ansonsten sei die Unterhaltung beendet. Nach dem übersenden der Aufnahmen folgt die Drohung, das Bild oder Video im Netz zu veröffentlichen, wenn die Zahlung des geforderten Geldbetrags nicht erfolgt.

Polizei rät Betroffenen, kein Geld zu überweisen und Anzeige zu erstatten

"Stimmen Sie nicht vorschnell einem Videochat oder der Aufnahme intimer Bilder zu", empfiehlt die Polizei. Im Zweifel solle man die Chatkamera zunächst abkleben, um lediglich miteinander zu sprechen und das Geschehen erst einmal beobachten. "Stimmen Sie keinen Entblößungen oder intimen Handlungen über Video oder Chatverläufe zu, wenn Sie die Person erst seit Kurzem kennen."

Wer bereits Opfer von "Sextortion" geworden ist, soll kein Geld überweisen. "Die Erpressung hört nach der Zahlung meist nicht auf", so die Polizei. Betroffene sollten Anzeige erstatten und den Betreiber betreffender Webseiten kontaktieren, um die Löschung des Bildmaterials zu veranlassen.