Auf der grünen Wiese oberhalb der Bebauung, unterhalb der Kreuzbergkapelle, ist das Baugebiet Kreuzberg II geplant. Foto: Wikimedia

Mit den Vergabekriterien im Hausacher Neubaugebiet hat sich der Hausacher Gemeinderat in seiner Sitzung am Montagabend beschäftigt. Klar wurde: Absolut jedem gerecht können sie nicht werden.

Felix Degner von Kommunal-Konzept Baden-Württemberg führte auf, welche Kriterien zur Vergabe von Bauplätzen möglich sind und welche Vor- und Nachteile sie jeweils bieten. Welche am Ende herangezogen werden, entscheidet der Rat im Herbst.

Wie er zu Anfang klar stellte, würden die Kriterien, die der Rat am Ende beschließt, nicht nur für das Baugebiet Kreuzbeg, sondern für alle Baugebiete, die in Zukunft noch entstehen könnten, gelten. Für die Bauplatzvergabe werde ein punktebasiertes Bewertungssystem herangezogen, so Degner. Grundsätzlich ließen sich die Kriterien in Sozial- und Ortsbezugskriterien unterscheiden. „Ortsbezugskriterien dürfen aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes maximal 50 Prozent der Gewichtung ausmachen“, wusste Degner. „Sozialkriterien müssen mindestens 50 Prozent ausmachen.“ „Halbe-halbe ist immer gut“, meinte Bernhard Kohmann (SPD), was der Rest des Gremiums mit zustimmenden Gemurmel bestätigte. „Wir können also festhalten, dass wir 50-50 anstreben“, fasste Bürgermeister Hermann zusammen.

Familienstand: Zu den Sozialkriterien könne zunächst der Familienstand gezählt werden, wobei Verheiratete oder Vergleichbares wie eine eingetragene Lebenspartnerschaft in den meisten Modellen mehr Punkte bekämen. Es wäre sowohl möglich, Alleinerziehende wie Verheiratete oder wie Alleinstehende zu bewerten. Degner merkte an, dass Alleinerziehende allerdings einen Vorteil hätten, wenn sie wie Verheiratete behandelt würden, denn Kinder seien auch ein Kriterium und würden bei Alleinerziehenden damit doppelt gezählt. Ines Benz (Freie Wähler) meinte, dass die erste Variante „mehr Charme“ habe. „Dadurch werden Alleinerziehende besonders gefördert“, erklärte sie. Dem schloss sich der restliche Gemeinderat an.

Kinder im Haushalt: Das nächste Sozialkriterium seien Kinder im Haushalt, wie Degner ausführte. Punkte könnten danach vergeben werden, ob Kinder vorhanden sind oder aber danach, wie viele Kinder es gebe oder wie alt sie sind, wobei jüngere Kinder mehr Punkte einbrächten. „Wenn wir hier mit dem Alter anfangen, werden wir ja nicht mehr fertig“, meinte Gemeinderat Tobias Kamm (Freie Wähler) und Hermann stimmte ihm zu: „Das muss ja auch immer irgendjemand prüfen und egal, wie wir es machen, es wird sich immer jemand ungerecht behandelt fühlen.“ Degner gab desweiteren zu bedenken: „Je komplexer die zu erbringenden Nachweise sind desto höher wird die Hemmschwelle, sich um einen Bauplatz zu bewerben.“ Das Gremium votierte aus diesem Grund dafür, nur die Anzahl der Kinder zu berücksichtigen, wobei die maximale Punktzahl bei drei Kindern erreicht werde. Als Kinder sollen alle Menschen im Haushalt unter 18 Jahren gelten.

Pflegebedürftige: Auch ob ein behinderter oder pflegebedürftiger Mensch im Haushalt lebt, wird bei Bauplatzvergaben oft als Sozialkriterium angewendet. Entweder man frage einfach danach, ob eine solche Person im Haushalt lebe, man gewichte deren Anzahl oder stufe dann noch nach Pflegegrad oder Grad der Behinderung ab. Genau die Hälfte des Rats war dafür, nur nach einem Pflegebedürftigen zu fragen; die andere Hälfte sprach sich dafür aus, die Anzahl der Personen im Haushalt zu berücksichtigen.

Ehrenamt: Punkte soll auch das Ausüben eines Ehrenamts einbringen. Hier sprach sich das Gremium dafür aus, die meiste Punktzahl für eine führende Tätigkeit bei einer Blaulichtorganisation wie der Feuerwehr zu vergeben. Wer bei einer Blaulichtorganisation mitmacht, bekommt genau so viele Punkte wie jemand, der eine führende Tätigkeit bei einem anderen Ehrenamt ausübt. Desweiteren soll es auch ein geringe Punktzahl dafür geben, wenn jemand ein Ehrenamt ohne Leitungsfunktion ausübt.

Wohndauer: Nach den sozialen Kriterien soll auch die Wohndauer in der Kommune bei der Bauplatzvergabe eine Rolle spielen. Bewertet werden können hier die aktuelle Lebensdauer in der Gemeinde, aber auch die aktuelle Lebensdauer sowie Lebensdauer in der Vergangenheit oder wie lange Familienangehörige in der Kommune wohnen. Der Rat sprach sich für die zweite Variante aus und nannte als Betrachtungszeitraum eine Dauer von 20 Jahren. Die maximale Punktzahl bekommt man mit zehn Jahren.

Erwerbstätigkeit: Neben der Wohndauer soll auch eine Erwerbstätigkeit in der Gemeinde eine Rolle spielen. Die Frage hierbei sei, so Degner, ob die Dauer der aktuellen Erwerbstätigkeit bewertet werden soll oder die einfach Tatsache, dass jemand in dem Ort arbeitet. Der Gemeinderat votierte für Letzteres.

Besitz eines Bauplatzes

Am Ende war nur noch zu klären, wie mit Personen umgegangen werden soll, die bereits einen Bauplatz haben. „Man kann sie ausschließen, Punkte abziehen, die Vergabe auf eine Kommune beschränken oder eine zeitliche Begrenzung festlegen“, schlug Frank Edelmann als Geschäftsführer von Kommunal-Konzept Baden-Württemberg vor. Ein Ausschluss sei kritisch zu bewerten, weil schwer nachzuvollziehen sei, wer wo bereits ein Grundstück besitze. Der Rat ließ diese Entscheidung offen.