Ärzte müssen sich erst um eine Kassenzulassung bewerben. Quelle: Unbekannt

Ärzte haben, wenn sie sich niederlassen, kein automatisches Recht auf eine Kassenzulassung. Das stellen fünf Lahrer Augenärzte in einem gemeinsamen Schreiben klar und nehmen damit Stellung zu Aussagen der Lahrer Privatärztin Stefanie Horn.

(red/jk). Ärzte haben, wenn sie sich niederlassen, kein automatisches Recht auf eine Kassenzulassung. Das stellen fünf Lahrer Augenärzte in einem gemeinsamen Schreiben klar und nehmen damit Stellung zu Aussagen der Lahrer Privatärztin Stefanie Horn. Diese hatte in der Lahrer Zeitung vom 29. Oktober ("Mit Fachärzten überversorgt?") beklagt, dass sie als frisch niedergelassene Augenärztin nicht die Zulassung bekommen hat, Kassenpatienten zu behandeln.

"Man muss sich an die Regularien halten und die Voraussetzungen erfüllen, um an der Kassenarztsitzvergabe teilzunehmen", heißt es in der Stellungnahme der Kassenaugenärzte Konstantin Gabriel, Klara Hintz, Stefanie Schüller, Martin Schumann und Elena Emilia Trifan. Ein neuer Kassenarztsitz in einem Planungsbereich, beispielsweise der Ortenau, werde vergeben, wenn Einwohner dazukommen oder Ärzte wegfallen. Dann sei der Planungsbereich offen und man könne sich bewerben. Allein die Eröffnung einer Privatarztpraxis berechtige nicht zur Erlangung eines Kassenarztsitzes. Man könne nicht einfach mit dem Finger über die Landkarte fahren, sondern müsse sich dort niederlassen, wo Bedarf ist, um die Kassenzulassung zu erhalten. Diese Bedarfsplanung der Kassenärztlichen Vereinigungen sei notwendig, um alle Gebiete flächendeckend zu versorgen. Sonst gäbe es nur noch Ärzte in Großstädten, stellen Gabriel, Hintz, Schüller, Schumann und Trifan klar.

Die fünf Lahrer Augenärzte stellen zudem in Frage, ob Horn überhaupt eine Kassenzulassung möchte. Schließlich gehe sie auf ihrer Homepage offen mit den Vorteilen einer Privatpraxis um. Diese müsse sich nicht an den "Grundsatz einer wirtschaftlichen, ausreichenden, notwendigen und zweckmäßigen Versorgung" orientieren, sondern könne eine "hervorragende und individuell zugeschnittene Behandlung" bieten. Sie müsse nicht unter dem "zeitlich eng kalkulierten Rahmen und dem wirtschaftlichen Druck einer Vertragsarztpraxis" agieren, sondern könne "jede, auch kostspielige aber auch erfolgsversprechende Behandlung anbieten".

Gabriel, Hintz, Schüller, Schumann und Trifan sehen darin einen Widerspruch: "Warum wünscht sich diese Ärztin einen Kassenarztsitz, wenn sie erklärt, dass man als solche gar nicht gut arbeiten kann?", fragen sie.