Flüchtlinge können bereits zu Tätigkeiten in Gemeinschaftsunterkünften – unser Foto zeigt die Anlage am Offenburger Flughafen – verpflichtet werden. Das gilt aber nur für „zusätzliche“ Arbeit, keine ganz normalen Jobs bei öffentlichen Trägern. Eine Initiative der baden-württembergischen Landräte will dies nun ausweiten. Foto: Armbruster

Die baden-württembergische Landräte haben sich für eine Arbeitspflicht für Flüchtlinge ausgesprochen: Sie sollen für reguläre Jobs in Bauhöfen oder Kliniken herangezogen werden. Auch der Kreis unterstützt die Idee, erklärt Dezernentin Alexandra Roth.

Eigentlich gibt’s bereits eine Art Arbeitspflicht für Flüchtlinge: Sie können zu Tätigkeiten wie etwa in Gemeinschaftsunterkünften, Bauhöfen oder anderen Bereichen bei gemeinnützigen, staatlichen oder kommunalen Trägern herangezogen werden. Dafür gibt es eine Aufwandsentschädigung von 80 Cent pro Stunde. Wer unbegründet ablehnt, bekommt Leistungen gekürzt. Aktuell unterstützten im Ortenaukreis rund 90 Menschen die Hausmeister und den Sozialdienst in den Gemeinschaftsunterkünften, berichtet die für Migration zuständige Dezernentin Alexandra Roth.