Das Windrad wird hinter dem Sodhof in einer Entfernung von knapp 500 Metern aufragen. Foto: Baublies

Die Genehmigungen des Landratsamts für das Windrad auf dem Kallenwald sind rechtskräftig. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Sitz in Mannheim jetzt final entschieden. Die Anlage wird in diesem Jahr gebaut, die Vorbereitungen dafür haben längst begonnen.

Das Windrad war bereits vor drei Jahren vom Landratsamt genehmigt worden, doch Anwohner vom Sodhof hatten erst Widerspruch eingelegt und dann geklagt. Denn die geplante Anlage ist nur 493 Meter von der Höhengaststätte entfernt – das ist nach Ansicht der Sodhof-Bewohner viel zu nah. Sie fürchten um ihre Lebensqualität und auch um die landschaftliche Idylle – und dass sie nach Inbetriebnahme der Anlage nachts kaum noch schlafen können (wir berichteten mehrfach).

Was ist geplant? Auf der Bergkuppe des Kallenwalds, Gemarkung Seelbach, soll auf rund 545 Metern Höhe ein Windrad des Herstellers Enercon errichtet werden. Mit einer Gesamthöhe von 230 Metern und einer Nennleistung von 4,2 Megawatt wird es eine der größten und leistungsstärksten Windanlagen der Ortenau werden, die den Strom-Jahresbedarf von rund 6000 Menschen erzeugen soll. Projektentwickler ist die Firma Ökostrom mit Sitz in Freiburg, Bau und Betrieb liegen bei der Badenova-Tochter Wärmeplus.

Wie ist der aktuelle Stand beim Bau? Die beim Verwaltungsgerichtshof anhängigen Klagen von Naturschutzverbänden und einer Privatperson hatten keine aufschiebende Wirkung, deshalb wurde bereits zu Jahresbeginn 2022 mit ersten Arbeiten im Wald begonnen. Im Frühsommer startete dann der Zuwegungsbau zur Stellfläche der Windkraftanlage auf dem Rücken des Kallenwalds. Auch die Kranstellfläche sowie Lager- und Montageflächen auf der Kuppe sind längst hergestellt worden, wie auf der Internetseite der Badenova zu erfahren ist. Der Bau der Anlage mit Fundament-, Beton- und Stahlturm sowie Maschinenhaus, Nabe und Rotorblättern ist für dieses Jahr geplant, die Inbetriebnahme wird zum Jahreswechsel 2023/24 erwartet.

Geht das Klageverfahren nun noch weiter? Nein, der VGH hat keine Revision zugelassen. Im Rahmen des Verfahrens ist dabei erstmals für den Ortenaukreis die sogenannte Rechtswegverkürzung angewandt worden. Aufgrund dieser hatte der VGH in Mannheim nach Abweisung des Widerspruchs durch das Regierungspräsidium erstinstanzlich über die Genehmigungen entschieden. „In nur einem Jahr konnte somit die Rechtssicherheit für den Genehmigungsinhaber hergestellt werden“, hebt das Landratsamt in einer Pressemitteilung hervor. „Dies ist ein großer Fortschritt im Hinblick auf den dringend erforderlichen Ausbau der regenerativen Energien“, wird Nikolas Stoermer, Erster Landesbeamter und zuständiger Dezernent, in der Pressemitteilung zitiert. Noch während des laufenden Widerspruchsverfahrens hatten sich beim Windradbauer sowohl beim Anlagentyp als auch beim Verlauf der Zuwegung Änderungen ergeben. Diese waren Gegenstand einer Änderungsgenehmigung, die aber ebenso wie die ursprüngliche Windrad-Genehmigung juristisch angefochten wurde. Letztlich hat der VGH beide Klagen abgewiesen. Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist sind die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs und damit die Neu- und Änderungsgenehmigung seit dem 14. Februar rechtskräftig.

Was sagt der Ortenaukreis? Bei der Kreisbehörde hat man den Richterspruch aus Mannheim natürlich freudig aufgenommen. „Die Entscheidung des VGH bestätigt die gute Arbeit des Ortenaukreises in Sachen Windkraft“, sagt Stoermer. Man lege „größten Wert“ darauf, zwischen nachhaltiger Energiegewinnung auf der einen sowie Eingriffen in die Natur und Landschaft auf der anderen Seite abzuwägen. Die Energiekrise habe indes gezeigt, wie wichtig der Ausbau der Windkraft und eine klimafreundliche Energieversorgung seien. „Mit 4,2 Megawatt gehört die Anlage auf dem Kallenwald zu den derzeit leistungsstärksten Windenergieanlagen in der Ortenau. Sie wird damit einen nennenswerten Beitrag zum Gelingen der Energiewende leisten“, so Stoermer.