Auf die Schnäppchen, fertig, los: Am Samstag können wieder Dinge ergattert werden, die zum Wegwerfen zu schade sind. Foto: Archiv

Der Ortenauer Warentauschtag geht in die 55. Runde. Statt Dinge wegzuwerfen, die man selbst nicht mehr benötigt, können sich andere darüber freuen. In Appenweier, Ettenheim, Haslach und Schutterwald gibt es Aktionen.

Aussortiertes, das zu schade zum Wegwerfen ist, wechselt beim Ortenauer Warentauschtag am kommenden Samstag, 14. Oktober, wieder die Besitzer. Neu dabei ist ein Gewinnspiel und eine Veranstaltung in Schutterwald.

Schon zum 55. Mal werden am kommenden Wochenende Schnäppchenjäger auf ihre Kosten kommen. An vier Standorten im Ortenaukreis können Besucher von 13 bis 14.45 Uhr Waren – also aussortierte Dinge – bringen und von 15 bis 16 Uhr das mitnehmen, was ihnen gefällt: in Appenweier-Nesselried in der Rebstockhalle, in Ettenheim-Altdorf in der Münchgrundhalle, in Haslach in der Markthalle sowie erstmals in der Mörburghalle in Schutterwald.

Anlässlich des Jubiläums – der Tauschtag findet nun bereits zum 55. Mal statt – gibt es ein Gewinnspiel, bei dem an allen Standorten Gutscheine zum Kauf oder Verzehr regionaler Produkte verlost werden. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist dabei ausschließlich vor Ort möglich, erklärt das Landratsamt in einer Mitteilung.

Jeder Besucher muss einen einmaligen Betrag zahlen

Bei den Warentauschtagen können funktionsfähige Gebrauchsgegenstände, für die der derzeitige Besitzer keine Verwendung mehr hat, die aber zum Wegwerfen zu schade sind, einen neuen Besitzer finden. Das Prinzip der Veranstaltung ist einfach: „Wem etwas gefällt, der kann mitnehmen, so viel er tragen kann, egal ob er etwas gebracht hat oder nicht. Wer etwas mitnimmt, zahlt einen einmaligen Mitnahmepreis von drei Euro pro Person“, informiert Brigitte Haas, Abfallberaterin beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Ortenaukreises. „Und jeder darf natürlich etwas bringen, unabhängig davon, ob er etwas mitnehmen möchte oder nicht. Die Annahme der gebrauchten Gegenstände ist dabei grundsätzlich kostenlos“, so Haas weiter. Typische Warentauschtagartikel seien Geschirr, Gläser, Besteck, Küchengeräte, Kochtöpfe, Spielzeug, Taschen, Körbe, Rucksäcke, Dekoartikel, Stühle, Kleinmöbel, Schlittschuhe, Inliner, Schlitten, Werkzeug, Bastelbedarf, Bücher, Spiele, Schallplatten, Elektrogeräte, Dreiräder und vieles mehr. Nicht angenommen werden dagegen verschmutzte oder beschädigte Waren, sehr alte Elektronikgeräte, vor allem Bildschirme und Drucker, nicht mehr tragfähige Kleidungsstücke, Ski und Skizubehör, Matratzen, Federbetten, Teppichböden, Autoreifen, DVDs und Videokassetten. „Leider werden immer wieder verschmutzte, defekte oder einfach unbrauchbare Dinge angeliefert. Die Veranstalter prüfen die Warenanlieferungen und weisen solche Waren zurück“, erklärt das Landratsamt.

Aus kleinen Anfängen hätten sich die Warentauschtage seit 1994 zu einer beliebten, kreisweiten Veranstaltung entwickelt, bei der jedes Mal weit mehr als 1000 Besucher Waren bringen und holen und so zur Abfallvermeidung beitragen würden. Mit Unterstützung des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft und einigen Bürgermeisterämtern organisieren Bürgerinitiativen und Vereine die Warentauschtage in den Kommunen vor Ort.

In der App kann ganzjährig getauscht werden

Ergänzend zum Warentauschtag gibt es auf der Internetseite der Abfallwirtschaft unter www.abfallwirtschaft-ortenaukreis.de sowie in der Abfall-App eine kostenlose Gebrauchtwaren- und Verschenkbörse, in die jeder ganzjährig Angebote und Gesuche kostenlos eintragen kann. Weitere Informationen zu allen Abfallvermeidungsaktionen des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft gibt es bei der Abfallberatung unter Telefon 0781/8 05 96 01 oder unter www.abfallwirtschaft-ortenaukreis.de.

Über die Abfallwirtschaft

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Ortenaukreis nimmt die nach dem Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz den Stadt- und Landkreisen übertragenen Pflichten der Abfallentsorgung als sogenannter öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger wahr. Die Organe des Eigenbetriebs sind der Kreistag, der Ausschuss für Umwelt und Technik, der Landrat und der Geschäftsführer als Betriebsleitung im Sinne des Eigenbetriebsgesetzes.