Ein 38-jähriger Staplerfahrer musste sich am Freitag vor dem Amtsgericht Wolfach verantworten. Foto: Schrader

Verfahren wegen fahrlässiger Tötung eingestellt. Gegen Unternehmen soll ermittelt werden.

Wolfach/Steinach - Wegen fahrlässiger Tötung bei einem Arbeitsunfall in Steinach hat am Freitag ein 38-jähriger Offenburger vor dem Amtsgericht Wolfach gestanden. Das Verfahren wurde eingestellt, gegen das Unternehmen soll jedoch noch ermittelt werden.

Der Staatsanwalt trug die Anklageschrift vor. Am 25. Mai 2016 entlud der Beschuldigte mit einem Gabelstapler einen Lastwagen bei dem auf Schalungstechniken spezialisierten Unternehmen, der mit vier Schalungselementen beladen war. Nachdem der Stapler ein Stück zurück gefahren war, trat der Lastwagenfahrer zwischen sein Fahrzeug und den Stapler, um die hintere Seitenwand der Ladefläche wieder hochzuklappen. Die Ladung des Staplers rutschte in diesem Moment ab und verletzte den Fahrer lebensgefährlich. Er starb kurze Zeit später im Krankenhaus.

Der Angeklagte selbst konnte und wollte sich nicht zu dem Unfall äußern, da er immer noch stark unter den psychischen Folgen leidet.

Als erster Zeuge beschrieb ein Arbeitskollege, dass er wie üblich die Ankunft des Lastwagens protokolliert und auch Fotos von der Ladung gemacht hatte. Danach verließ er den Firmenhof wegen eines anderen Auftrags. Als er zurückkam, war der Unfall bereits geschehen. Er hob mit einem zweiten Gabelstapler die Schalungselemente an, damit der Lastwagenfahrer geborgen werden konnte.

An der Unfallstelle befinde sich ein leicht abgesenkter Gullideckel, mit dem er selbst jedoch beim Überfahren nie Probleme gehabt habe. Das Abladen sei ein üblicher Vorgang gewesen, so der Zeuge, zu dem es von Seiten der Firma keine Betriebsanweisung gäbe. Es wurde auch keine spezielle Schulung für Gabelstaplerfahrer auf dem Firmengelände durchgeführt.

Der ermittelnde Polizeioberkommissar gab zu Protokoll, dass ihm bei der Aufnahme der Unfallsituation sogleich der abgesenkte Gullideckel auffiel, der aus seiner Sicht für den Unfall mitverantwortlich gewesen sein könnte.

Der Offenburger Kriminalhauptkommissar, der die kriminaltechnischen Ermittlungen leitete, schloss aus dem Befund, dass eine Verkettung von mehreren Faktoren den Unfall verursacht haben könnte.

Der hinzugezogene Gutachter wies ebenfalls darauf hin, dass hier vermutlich eine Kombination von Ursachen den Unfall auslöste. Der Stapler sei mit 4,6 Tonnen schon nahe an seiner Belastungsgrenze gewesen. Die für die Ladung etwas zu kurzen Gabeln und der senkrecht stehende Hauptmast des Staplers trugen zu einer Instabilität des gesamten Systems bei. Schließlich könnte, so der Gutachter, das Überfahren des abgesenkten Gullideckels den letzten Anstoß dazu gegeben haben, dass die Ladung abgerutscht sei.

Richterin Ina Roser, der Verteidiger und der Staatsanwalt einigten sich schließlich auf eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage in Höhe von 1200 Euro. Der Staatsanwalt wies darauf hin, dass es in diesem Falle noch Ermittlungen gegen das Steinacher Unternehmen geben werde, da hier offensichtlich auch Versäumnisse im Bereich der Arbeitsplatzsicherheit vorlägen.