Reges Interesse: Während Lebensmittelkontrolleur Siegfried Cziollek redet, lauschen die Wolfacher gebannt. Foto: Dorn

Lebensmittelkontrolleur des Landratsamts gibt Tipps für Umgang mit Lebensmitteln und deren Kennzeichnung

Salmonellen waren gestern. Heute bereiten Vereinsgastronomien ganz andere Keime bei ihren Straßenfesten Kopfzerbrechen. Im Wolfacher Feuerwehrgerätehaus klärte ein Experte daher sein Publikum über die aktuelle Lebensmittelhygiene und Kennzeichnungspflicht auf.

Wolfach . Straßenfeste und Hocks zählen für die Wolfacher Vereine zu unverzichtbaren Einnahmequellen und sind für viele Bürger aus dem Jahreskalender nicht mehr wegzudenken. Für die Vereine und Gruppierungen gelten mit der Kennzeichnungspflicht für Zusatzstoffe und Allergene neue Regelungen, die vielen die Sorgenfalten auf die Stirn getrieben haben.

So war es kaum verwunderlich, dass viele Vereinsvertreter der Einladung von Gerhard Maier ins Feuerwehrhaus gefolgt waren. Gebannt lauschten sie dem gut 90-minütigen Vortrag von Siegfried Cziollek. Der Lebensmittelkontrolleur vom Landratsamt Ortenau berichtete über die veränderten Anforderungen an die Vereinsgastronomie.

Salmonellen, lange Jahre das Paradebeispiel für gefährliche Keime, seien schon längst nicht mehr das Problem. Listerien oder noch gänzlich unbekannte Keime, die Urlauber aus Asien oder anderen exotischen Orten auch ins Kinzigtal heimbrächten, stellten hingegen mittlerweile eine viel größere Gefahr dar.

Da auch Familien mit Kleinkindern, ältere Mitbürger und durch Krankheiten in ihrem Immunsystem Geschwächte das Recht auf Teilhabe an Vereinsfesten, Straßenfesten oder Weihnachtsmärkten hätten, obliege es der Eigenverantwortung der Vereine, die Verbreitung von Keimen zu verhindern, betonte Cziollek.

Die Produktion und Präsentation von Speisen, zum Beispiel an der Kuchentheke, müsste daher von den Kunden räumlich getrennt sein. Geschirr sollte grundsätzlich nur maschinell gereinigt und Hände regelmäßig gewaschen werden. Zum Abtrocknen sollten nur Einmalhandtücher verwendet und Geflügelfleisch auf vier Grad und cremehaltige Torten bei zehn Grad gekühlt werden, was im Sommer auf der Festwiese durchaus ein Problem ist.

Des Weiteren schlug der Experte vor, dass Fleisch nur in roten Kunststoffkisten transportiert werde, Speisen zum Mitnehmen nur in hygienisch einwandfreien Behältnissen verpackt, feuchtes Geschirr nicht gestapelt und Frischwasser zu Spülzwecken nur in Spezialschläuchen an den Einsatzort verbracht werden.

Die Liste der verständlichen Maßnahmen war lang und wurde in der anschließenden Fragerunde nur an wenigen Punkten vertieft. Die Information aus dem Zuhörerraum, dass bei der Stadt Wolfach solche Schläuche verwendet wurden, brachte dem städtischen Wassermeister ein großes Lob von Cziollek ein.

Die Nachfrage dagegen, was denn mit den Vesperbrettchen sei, die bei den immer beliebteren Handwerkervespern benutzt würden, sorgte für Sorgenfalten auf der Stirn des Referenten. Mit einigen starken Einschränkungen seien diese einsetzbar. Bei unsachgemäßer Handhabung während und nach dem Spülen böten sie Keimen ansonsten ein perfektes, feuchtwarmes Milieu.

Gängige Praxis seien indes bei den Vereinen auch Zusatzstoffe zur längeren Haltbarkeit und für besseres Aussehen, so Cziollek weiter. Mancher Koch verzichte inzwischen auf die Kennzeichnung solcher Stoffe, um so den "Anhang" der Speisekarte kurz zu halten.

Anhand eines Beispiels zeigte Cziollek den Vereinsvertretern aber, dass auch die Kennzeichnung der Allergene kein Buch mit sieben Siegeln sein muss. Die Ausweisung der bis zu 14 Allergene – normale Lebensmittel, die bei manchen Menschen allergische Reaktionen bis hin zum Erstickungstod auslösen können – sei Pflicht, es sei denn, es handle sich um ein einmaliges Festereignis, wobei hier die Einordnung "einmalig" eng zu fassen sei.

Die Allergene müssten namentlich erwähnt werden, Doppelnennungen (Milch, Butter und Sahne) seien nicht nötig. Für den "Speckeierhock", bei dem außer den Speckeiern auch noch diverse Kuchen am Büffet angeboten werden, müssten so vom Musikverein Kirnbach die Allergene "Milch" sowie "glutenhaltiges Getreide (Weizen)" für die Scheibe Brot auf der Speisekarte veröffentlicht werden, das Allergen "Ei" ist im Namen des Gerichts bereits enthalten und müsste demnach nicht gesondert erwähnt werden. Sollte der Gast ein Weizenbier dazu trinken, müsste auf das glutenhaltige Getreide Gerste verwiesen werden. Das Getreide Weizen wäre wiederum bereits im Namen enthalten.

Sollten für die kommende Festsaison hinsichtlich des Allergen-Ausweises noch Unsicherheiten ergeben, stünden die Mitarbeiter vom Landratsamt zur Seite.

Sämtliche Listen sind im Internet verfügbar, für Wolfach sind diese in Bälde über die Stadtverwaltung verfügbar. Auch dürfen die Wolfacher ihre Speisekarten zum Korrekturlesen per E-Mail an vetamt@ortenaukreis.de. schicken. Bei Fragen bezüglich keimvermeidender Infrastruktur bei großen Festen würden die Lebensmittelkontrolleure im Vorfeld auch zu Vor-Ort-Terminen durch die Ortenau reisen.