Stadt Wolfach und Katholische Verrechnungsstelle haben sich beim Katholischen Kindergarten gut geeinigt

Von Markus Adler Wolfach. Ein dreiteiliges Vertragswerk bekommen die Wolfacher Gemeinderäte in der finalen Sitzung des Jahres am kommenden Mittwoch auf den Tisch. In Sachen Anbau am Katholischen Kindergarten sind sich Stadt und katholische Verrechnungsstelle vollkommen handelseinig.Dass die Verhandlungen über den Vertrag für den Anbau an den Katholischen Kindergarten, das Grundstück und den Betrieb zuerst nichtöffentlich geführt und beraten wurden, sehen sowohl Wolfachs Bürgermeister Gottfried Moser als auch Geschäftsführer Matthias Bauernfeind als "völlig normal" an. "Es gibt da genaue gesetzliche Vorgaben, nach denen ich als Bürgermeister entscheide, ob eine Beratung öffentlich oder nichtöffentlich erfolgt", erläutert der Wolfacher Schultes.

"Eine gewisse Vertraulichkeit erforderlich"

"Bei uns sind 99 Prozent der Tagesordnungspunkte öffentlich. Ich halte nicht viel von nichtöffentlicher Vorberatung, wenn es nicht unbedingt erforderlich ist. In diesem Fall geht es um das Verhältnis zwischen Stadt und kirchlichem Träger – da ist eine gewisse Vertraulichkeit erforderlich."

Das sieht auch Matthias Bauernfeind so: "Mir ist in meinem Betreuungsgebiet kein Fall bekannt, in dem die Verträge nicht zuerst nichtöffentlich vorberaten wurden." Sowohl Moser als auch Bauernfeind verweisen darauf, dass es bei solchen Verhandlungen auch immer um personelle Fragen gehe – der klassische Fall, der eine nichtöffentliche Behandlung rechtfertige.

"Die Entscheidung ist mit großer Mehrheit gefallen", hatte Bürgermeister Gottfried Moser bereits am vergangenen Mittwoch im Anschluss an die nichtöffentliche Gemeinderatssitzung zu diesem Punkt verkündet. Der Bewertung der SPD, sie habe durch ihre Anträge erst Bewegung in die Verhandlungen gebracht, möchte er nicht widersprechen: "Es gibt keinen Grund, sich auseinanderdividieren zu lassen. Wir haben bei den Verträgen die üblichen Muster vom Städte- und Gemeindetag verwendet und diese an die örtlichen Gegebenheiten angepasst."

Diese Bewertung teilt der kirchliche Träger. "Der ursprüngliche Betriebsvertrag stammte noch aus den 1980er-Jahren. Darin waren deutlich weniger Mitspracherechte festgelegt, als diese heute üblich sind. Wir haben diese Mitspracheregelungen zwar bereits bisher praktiziert, aber nun sind diese explizit fixiert.

Kirche spricht von "guten Verhandlungen"

Zum Beispiel geht es dabei darum, dass die Kommune bei einer Änderung des Stellenplatzschlüssels zustimmen muss", sagt Matthias Bauernfeind. "Es waren gute Verhandlungen. Wir sind in jedem Punkt zu einer einvernehmlichen Lösung gekommen", erläutert er. "Mir war es wichtig, das Vertragswerk zu entflechten, weswegen wir auch drei einzelne Vereinbarungen abschließen wollen", sagt Gottfried Moser. So wird in einem Teil der Betrieb geregelt, in einem zweiten Teil der Erweiterungsbau und in einem dritten die Besitzverhältnisse des Grundstücks. Auch bei der Kostenverteilung des laufenden Betriebs ändere sich nichts am bisherigen 90-Prozent-Anteil für die Kommune – der Unterschied sei aber, dass die Stadt für die U3-Betreuung voll aufkommen muss. Dadurch, dass der Anteil der Kinder, die noch unter drei Jahre sind, größer wird, wird der städtische Anteil auf etwas mehr als 90 Prozent steigen. Das sei aber so auch die gesetzliche Vorgabe, erläutert Moser.