Gemeinderat: Steinacher Gremium stimmt für Änderung des Bebauungsplans / Forderungen aufgestellt

Von Christine Störr

Der Steinacher Gemeinderat hat im Grundsatz die Änderung des Bebauungsplans "Bildstöckle II" beschlossen, womit aber Auflagen verbunden sind. Bis zur nächsten Sitzung werden die planungsrechtlichen Unterlagen vorbereitet.

Steinach. Aufgrund einer Firmenanfrage zur Erweiterung ihrer Betriebsfläche befasste sich der Gemeinderat ein weiteres Mal mit der Bebauungsplanänderung.

Bisherige landwirtschaftliche und private Grünflächen sollen laut Sitzungsvorlage dauerhaft der gewerblichen Nutzung zugeführt werden, die Erweiterung künftig als eingeschränktes Gewerbegebiet gelten. Den zwei vorherigen Anfragen war unter anderem wegen des Schutzes gegenüberliegender Anwohner in der "Krafzig" und "Katzenmatt" eine Absage erteilt worden.

Im aktuellen Antrag ist nun ein drei Meter hoher Lärm- und Sichtschutzwall als Abgrenzung eingeplant. Die unmittelbaren Anwohner seien dieses Mal frühzeitig beteiligt worden, es habe mehrere Informationsgespräche gegeben, hieß es in der Sitzung. Bürgermeister Frank Edelmann (CDU) verlas die Schreiben, in deren Verlauf die Anwohner Stellung bezogen hatten.

Schallschutztechniker Helmut Gerlinger informierte den Gemeinderat: "Für das gesamte Gewerbegebiet gibt es bereits in Gutachten mit Kontingentierung der Lärmimmission. Der Gesamtwert darf nach der Erweiterung nicht überschritten werden, deshalb muss geschaut werden, was an Lärmkontingent noch zur Verfügung steht."

Wall als "sinnvolle Zäsur zwischen dem Gewerbe- und dem Wohngebiet"

Der geplante Wall sorge nicht nur für Lärmschutz, sondern sei eine "sinnvolle Zäsur zwischen dem Gewerbe- und dem Wohngebiet." Die Wirksamkeit setze ein, wenn die Sichtverbindung zur Schallquelle unterbrochen werde, sagte der Schallschutztechniker.

Gemeindrätin Margarete Kopf (FW) hatte ihr Statement gut vorbereitet und "könnte auf Grundlage behördlicher und privatrechtlicher Verträge unter Bedingungen zustimmen." Dazu zählten für sie unter anderem die gewerbliche Nutzung erst nach Fertigstellung des Walls und ein Überwachungsrecht der Baumaßnahmen, das bei der Gemeinde Steinach liegen müsse. Weitere geforderte Vorgaben wie der Bepflanzung des Walls mit heimischen Hölzern, das Verbot einer Zufahrt über den Feldweg aus westlicher Richtung oder möglicher weiterer Schallschutzmaßnahmen ergäben sich im Laufe des Verfahrens, wie Bürgermeister Edelmann anschließend erklärte.

Josef Meßmer (CDU) sprach sich für die Erweiterung der Gewerbefläche aus, ebenso Bernd Schwendemann (FW). "Ursprünglich war ich dagegen, aber wenn es jetzt für alle Beteiligten Vorteile bringt, kann ich damit leben", begründete er. Heinrich Schnaitter (CDU) hatte sich bereits im Vorfeld für den Lärmschutzwall stark gemacht und meinte: "Die Erweiterung an sich wird für die Anwohner keine Vorteile bringen, wohl aber der Wall." Denn damit sei auch die Möglichkeit einer Zufahrt von Seiten des Feldwegs verbaut. Hans-Jörg Gstädtner (CDU) stellte die Frage nach einem 50 Zentimeter höheren Wall in den Raum.

Am Ende der Aussprache stimmte der Gemeinderat bei einer Enthaltung für die Änderung des Bebauungsplans mit der Forderung, dass erst nach Fertigstellung des Lärmschutzwalls die gewerbliche Nutzung der Fläche beginnt und die Arbeiten durch einen städtebaulichen Vertrag überwacht werden. Neben dem Lärmschutz muss dann auch ein Ausgleich für wegfallende Ausgleichsflächen geschaffen werden.