Für die Ganztagsschule braucht es in Hofstetten eine Gruppe von mindestens 21 Kindern. Foto: Störr

Ob Hofstetten die Grundschule künftig als Ganztagsschule betreiben wird, wird der Gemeinderat noch entscheiden. Schulrätin Sabine Held-Erhardt informierte das Gremium über die Möglichkeiten.

Mit der Verabschiedung des Ganztags-Förderungsgesetzes im Oktober 2021 ist ein Rechtsanspruch für Grundschulkinder beschlossen worden. Der Rechtsanspruch wird Stufenweise ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeführt, beginnend mit der ersten Klasse. Der Anspruch umfasst acht Stunden an allen fünf Werktagen der Woche und gilt auch für die Zeit der Schulferien. Die Schließzeit darf maximal vier Wochen betragen.

„Grundsätzlich geht es um den künftigen Bedarf in fünf bis zehn Jahren“, betonte Sabine Held-Erhardt seitens des staatlichen Schulamts Offenburg. Dieser mutmaßliche Bedarf sei maßgebend für den Ausbau der Plätze, den zusätzlichen Bedarf an Betriebskosten sowie der zusätzlichen Fachkräfte. „Wir sind im Ländlichen Raum, aber auch hier kommt die Realität Stück für Stück an“, verwies sie auf den zunehmenden Bedarf an Ganztagsbetreuung. „Der Anspruch muss von den Eltern nicht angenommen werden – aber auf Antrag muss er leistbar sein“, erklärte sie den Gemeinderäten und erläuterte den rechtlichen Rahmen.

Betreuung an drei oder vier Nachmittagen möglich

Es gehe nicht darum, dass die Kinder den ganzen Tag Unterricht hätten, sondern dass sie ganzheitlich gefördert würden. Damit wäre auch die Betreuung in kommunaler Verantwortung möglich, bei der Ganztagsschule gebe es die Wahlmöglichkeit zwischen Verbindlicher und Wahl-Form. Bei der Wahl-Form könnten dann auch nur drei oder vier Nachmittage angeboten werden.

Die Schulzeit an sich werde vom Land finanziert, bei der Entscheidung zur Ganztagsschule wäre die Kommune aber weiterhin bei der Ferienbetreuung in der Pflicht. Als Ziele der neuen Gesetzgebung benannte Held-Erhardt an erster Stelle die Vereinbarkeit von Schule und Beruf, gerade für die gut ausgebildeten Mütter. Aus Sicht des Kindes gehe es aber auch um Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit - unabhängig vom Elternhaus. Sollte sich die Gemeinde für die Ganztagsschule entscheiden, weise das Land entsprechende Lehrerstunden zu.

„Lehrerstunden lassen sich auch in Geld umwandeln, um Leistungen bei anderen Anbietern oder Vereinen einzukaufen“, erklärte die Schulrätin auf Nachfrage von Bürgermeister Martin Aßmuth nach vorhandenem Personal. Sabine Held-Erhardt verwies auf die zunehmende Bedeutung von multiprofessionellen Teams in den Schulen, um Schüler in ihren vielfältigen Möglichkeiten optimal zu fördern.

Für die Ganztagsschule brauche es eine Gruppe von mindestens 21 Kindern, die sich aus der ersten bis zur vierten Klasse zusammensetzen könnte. Beim kommunalen Angebot müssten es 25 Kinder sein. „Sie kommen als Kommune nicht mehr drum rum, etwas zu tun. Sie stellen jetzt die Weichen für 2029 und die Folgejahre. Wenn ich Ihren Kindergarten mit Strahlkraft sehe, wird der Betreuungsanspruch auch in der Schule weitergehen müssen“, betonte die Schulrätin. Die zeitgemäße Schule ende nicht mehr um 13 Uhr – allerdings müsse die Gemeinde die Kosten tragen. Das Schulamt flankiere den Prozess, im Frühjahr werde es eine Regional-Konferenz der Bürgermeister geben.

Nächster Schritt

Derzeit besuchen 69 Kinder die Hofstetter Grundschule. Im Gremium kam die Frage nach der praktischen Gestaltung des Ganztags-Angebots, der Aufsichtspflicht und des Personal-Schlüssels auf. Es wurde die Chance gesehen, dass sich beim kommunalen Angebot Vereine einbringen können und es wurde die Frage nach der Kostenbeteiligung durch die Eltern gestellt. Im nächsten Schritt soll es eine erneute Bedarfs-Abfrage im Kindergarten und der Schule geben. „Das Thema muss bei uns erst reifen“, erklärte Hofstettens Bürgermeister Martin Aßmuth abschließend.