Die Anteilnahme nach den tödlichen Schüssen im November an der Waldbachschule war in den Tagen nach der Tat groß. Foto: Armbruster

Der Jugendliche, der im November einen gleichaltrigen Mitschüler in einer Offenburger Schule erschossen haben soll, muss sich ab dem 18. April vor dem Landgericht verantworten. Die Verhandlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Die Anklage der Staatsanwaltschaft Offenburg gegen den 15-jährigen Schüler lautet unter anderem auf Mord, teilt das Landgericht Offenburg mit. Die dortige Jugendkammer wird den Fall auch verhandeln.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich der Jugendliche am 9. November mit einer geladenen Pistole und 41 Schuss Munition sowie einem selbst gebauten Brandsatz in die von ihm besuchte Offenburger Schule begeben und dort einen 15-jährigen Mitschüler erschossen hat. Der angeklagte Schüler soll zudem versucht haben, den Brandsatz zu zünden.

Das Gericht hat insgesamt zwölf Verhandlungstage angesetzt. In den Verhandlungen sollen unter anderem Zeugen vernommen werden. Darüber hinaus hat die Jugendkammer einen psychiatrischen Sachverständigen und eine Rechtsmedizinerin geladen. Mit einem Urteil ist frühestens im Juli 2024 zu rechnen.

Öffentlichkeit und Presse sind bei der Verhandlung ausgeschlossen

Die Hauptverhandlung diene der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht; für den Angeklagten gelte bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung, heißt es in der Mitteilung. Aufgrund des Alters des mutmaßlichen Täters findet das Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

„Über den Ausgang des Verfahrens wird die Pressestelle des Landgerichts zu gegebener Zeit mit einer Pressemitteilung informieren. Weitere Auskünfte werden aus Gründen des Jugendschutzes aktuell nicht erteilt“, teilt das Gericht mit.