Die harten Drogen, wie das Kokain, waren von "guter Qualität". Foto: Archiv

Staatsanwaltschaft: Amphetamin und Kokain für mehr als 100.000 Euro gefunden.

Offenburg - Die Staatsanwaltschaft Offenburg hat zwei Männer vor dem Landgericht Offenburg wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge angeklagt. Wie die Staatsanwaltschaft mitteilt, drohen ihnen pro Tat Freiheitsstrafen zwischen einem und 15 Jahren. Gegen einen weiteren Mann wurde wegen Beihilfe Anklage erhoben. Seine Strafe sei wegen seiner untergeordneten Rolle zu mildern, sodass ihm je Tat eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten drohe. Die Drogen. mit denen die Männer handelten, sollen einen Marktwert von rund 100 000 Euro gehabt haben.

Erstmals im November 2015 soll ein heute 30-jähriger Offenburger bei einem jetzt 31-Jährigen aus Lahr Kokain bestellt haben. In der Folge sei es bis März 2016 zu acht weiteren Geschäften zwischen den beiden Deutschen gekommen. Insgesamt wird den Männern Handel mit mindestens 800 Gramm Kokain und 1,5 Kilogramm Amphetamin vorgeworfen. Der 30-Jährige habe das Betäubungsmittel in kleineren Mengen an Dritte weiterverkauft. Ein jetzt 33-jähriger Deutscher habe ihn während der Beschaffungsfahrten und dem Weiterverkauf teilweise unterstützt.

Bei dem 31-jährigen Angeklagten fand im Mai eine Durchsuchung statt, bei der nach Angaben der Staatsanwaltschaft 750 Gramm Kokain gefunden wurden. Dieses soll er den Ermittlungen zufolge von einem Unbekannten erworben haben. Der Mann ist seitdem in Haft. Parallel habe es auch im Zusammenhang mit dem 30-Jährigen Durchsuchungen gegeben. Die Polizei habe dabei acht Kilogramm Amphetamine gefunden, die aus einer Lieferung von ursprünglich zehn Kilogramm stammen sollen. Auch er und sein Helfer wurden daraufhin festgenommen. Während der Helfer wieder auf freien Fuß kam, befindet sich der 30-Jährige seitdem ununterbrochen in Untersuchungshaft. Der Lieferant des Amphetamins, ein 28-Jähriger, befinde sich ebenfalls in Haft. Er ist noch nicht angeklagt.

Weil der 30-Jährige auch selbst Betäubungsmittel konsumiere, werde das Gericht neben dem Strafmaß prüfen, ob er zur Behandlung seiner Sucht und zur Vorbeugung weiterer Straftaten in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden soll.