Die Aufforstung im Rimmelsbach wurde genehmigt. Foto: Haas Foto: Schwarzwälder-Bote

Antragsteller haben im Gemeinderat ihre Situation geschildert / Es geht um 0,87- und 0,7-Hektar große Flächen

Von Hans-Gottfried Haas

Oberwolfach. Genehmigt hat der Gemeinderat die Aufforstung zweier Flächen im Rimmelsbach und im Erzenbach bereits. Ganz glücklich war mit der Entscheidung aber nicht jeder Rat. Jetzt haben sich die beiden Antragsteller nochmal zu Wort gemeldet.

Bürgermeister Jürgen Nowak hatte die beiden Aufforstungsanträge, die den Gemeinderäten nun schriftlich zur Entscheidung vorlagen, bereits in der vorherigen Sitzung angekündigt. Beiden Anträgen wurde bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen zugestimmt.

Es ging um eine Fläche von 0,87 Hektar Wiesengelände im Rimmelsbach und ziemlich genau gegenüberliegend um 0,7 Hektar Wiesenhang am Waldrand im Erzenbach. Der Bürgermeister erlaubte den Antragstellern, ihre Argumente für die beantragte Aufforstung vorzutragen.

Im Rimmelsbach war der gleiche Antrag schon vor rund 25 Jahren gestellt worden. Der Vater des Antragstellers hatte damals die Ablehnung – wenn auch widerwillig – akzeptiert, sich aber dann doch gewundert, dass nur zwei Jahre später der unterhalb angrenzende Nachbar seine Wiese zu großen Teilen aufforsten durfte.

Nichtsdestotrotz hat man sich darum gekümmert, dass das Wiesengelände im schmalen Schlauch entlang des kleinen Rimmelsbächle auch ohne persönlichen Nutzen weiterhin bewirtschaftet wurde. Seit einigen Jahren pflegt der Sohn die Bergmatte in gemäßigter Hanglage durch einmaliges jährliches Abmähen. Das Mähgut wurde am Wiesen- und Bachrand deponiert, wo es verrottete.

Für diese Pflege gab es in den vergangenen Jahren Fördergelder, die jedoch dem Arbeitsaufwand nicht gerecht wurden. Begleitet war dieses Bemühen immer wieder durch behördliche Ermahnungen und Ratschläge, die zwischenzeitlich dazu führten, dass der Eigentümer im Laufe der Jahre gewährte Fördermittel in Höhe von gut 5000 Euro zurückerstatten sollte. Auf seinen Protest hin sah man dann doch wieder davon ab.

Da man dem Eigentümer nun erneut schier unerfüllbare Auflagen bezüglich des Entsorgens der Mahd machte und bei Nichtbeachtung der Vorschriften die bisherigen Fördermittel zu streichen androhte, sah er keinen anderen Ausweg als einen Antrag auf Aufforstung zu stellen.

Er bekannte in der Sitzung auch freimütig, dass er nicht nur der Querelen leid sei, sondern auch gerne das Gelände endlich für ihn produktiv als Wald mit Aussicht auf eine Holzernte für seine Heizung zu nutzen gedenke.

Auf der Wiese, die durch den umgebenden Wald offenkundig bereits viel von ihrer ursprünglichen Pflanzenvielfalt eingebüßt hat, sollen nun in Absprache mit dem Förster zu je 20 Prozent Roterlen und Weißtannen und zu 60 Prozent Bergahorn gepflanzt werden.

Der zweite Antragsteller äußerte sich kurz und bündig zu seiner Motivation für den Antrag zum Aufforsten des bisher als Weide genützten Geländes am Waldrand unweit des Hofes am Eingang zum Erzenbach. Eine anstehende größere Investition zur Modernisierung der Stallungen habe ihn bewogen, die Viehwirtschaft aufzugeben: Auf 0,7 Hektar sollen 0,3 Hektar Traubeneichen, 0,2 Hektar Douglasien und 0,2 Hektar Europäische Lärchen angepflanzt werden.

Die Räte verzichteten auf eine Diskussion, hatte man doch die Argumente des Pro und Kontra schon wiederholt ausgetauscht. Nur Roland Haas merkte resignierend an: "So geht es immer los! Wenn der Umbau des Stalles fällig wird, dann wird es einfach zu teuer und der Weg führt in Richtung Aufforsten."